Haftpflichtschaden Armbanduhr?
Hallo,
mir ist im Urlaub die Armbanduhr eines Freundes beim Aufdecken der Bettdecke auf den Fliesenboden gefallen. Dabei wurde die Uhr stark beschädigt. Die Versicherung weigert sich jedoch den privaten Haftfpflichtschaden zu regulieren und beruft sich dabei auf §823 BGB. Laut Versicherung hätte der Geschädigte damit rechnen müssen, dass die Uhr nach der Ablage auf dem Bett beschädigt werden könnte.
Die Versicherung hat weder einen Kostenvoranschlag, noch Fotos angefordert und macht es sich meines Erachtens nach mit der Ablehnung sehr leicht!
Was kann ich tun? Gibts hier ggf. ähnliche Rechtssprechungen zu solchen Fällen?
Wer kann hier helfen?
Gruß Rene
3 Antworten
Worauf sich die Versicherung beruft ist darauf, dass Du nicht schuldhaft gehandelt hast.
Ohne Schuld auch keine Schadensersatzpflicht.
Es gibt gefühlte Millionen Entscheidungen in Schadensersatzfragen. Da letztlich der Einzelfall zählt bringt Dir das allerdings nicht viel.
Sofern Dir hier jemand den Ombudsmann der Versicherungen als Beschwerdeinstanz empfiehlt, dann muss ich Dich enttäuschen. Das wäre ein Fall in dem Zeugen vernommen werden müssten und dafür ist der Ombudsmann dann nicht mehr zuständig.
Bleibt nur der Gang zu Gericht. Wenn die Uhr eine Rolex oder eine ähnlich teure Uhr war könnte man den begehen.
Bei einem Schaden von ein paar hundert Euro aber sollte man eine Risikoanalyse machen. Wenn so ein Prozess verloren geht sind die Prozesskosten höher als der Schaden.
Rechtsschutzversicherte haben dieses Problem natürlich nicht.
Ich habe auch noch ne kaputte Uhr , wenn ich die auf das Bett der Tante lege , ist die versichert ?
WO lag die Uhr?
Auf der Bettdecke?
Denn dann hat die Versicherung meiner Meinung nach RECHT!
Das Fehlverhalten lag nicht in Deiner Person, das Fehlverhalten ging vom Eigentümer der Uhr aus.
Denn Du musst nicht damit rechnen, dass eine Uhr auf der Bettdecke liegt, hast Du ja auch nicht!
Ja die Uhr lag auf der gemeinsamen Bettdecke fast mittig drauf. Habe ich aber beim Aufdecken nicht gesehen!