Vermieter fordert NEUE Terrassentür?

6 Antworten

Nicht unbedingt. Er hat das Recht auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes 249 BGB.

Da Du nun keine z.B. 20 Jahre alte Terassentür einsetzen lassen hast, wäre er durch den Einbau einer neuen Tür bereichert, denn er spart dadurch zukünftige Aufwendungen, die er ohne den Schadensfall gehabt hätte. Und auf diese Bereicherung hat er keinen Anspruch.

Hier was kompliziertes zu lesen.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.juracademy.de/schuldrecht-at1/art-umfang-schadensersatz.html&ved=2ahUKEwjZxLrDjvznAhVzo3EKHQ1KCbAQFjAKegQIBxAB&usg=AOvVaw3oPMVlMHFoueIb-0dOV-Zf

Überlass doch die Regulierung deiner Haftpflichtversicherung. Die Versicherung wird entweder die Reparatur bezahlen oder den Zeitwert.

Schildere doch bitte einmal, wie der Schaden entstanden ist und woraus der Schaden besteht!

Du musst Ihm den Schaden schon ersetzen! Was bringt Ihm das Geld, wenn dort was fehlt.

Doch, das ist rechtens. Es wird der Zeitwert erstattet. Wäre es nicht möglich, mit deinem Vermieter zu sprechen und ihm anzubieten, dass jeder von euch sich hälftig am Rest beteiligt? So hat doch jeder was davon. Der Vermieter eine neue Tür und du auch. Deeskalation.

Wenn Du jemandens Auto kaputt machst, bekommt er auch nur den Zeit- und nicht den Wiederbeschaffungswert.

Die Versicherung hat den Schaden reguliert. Der Vermieter hat Dir gegenüber keine weiteren Ansprüche.

Genau das ist meine Frage ob das so ist?

0