Geschenkte Kinderkleidung wird zurück verlangt? Rechtslage?
Hallo ihr Lieben,
eine ehemalige Freundin von mir bombardiert mich gerade auf allen alten Kanälen (WhatsApp und insta ) mit Forderungen.
sie verlangt ihre Geschenke zurück, die teilweise 1-3 Jahre alt sind. Es handelt sich um einige Kinder Bodys und andere Kleidungsstücke. / Winter Jacke / Winter Anzug ….
sie schenkte diese meiner Tochter mit der Maßgabe, die eventuell irgendwann mal zurück haben zu wollen. Ich habe das zwar vernommen, aber jedoch nicht wirklich für voll genommen. Immerhin war die Kleidung schon durch ein Kind getragen und durch meine beiden auch nun abgetragen.
sie kündigte mir die Freundschaft vor ca einem halben Jahr und seitdem besteht keinerlei Kontakt mehr. Daher hat sie auch weder meine neue Handy Nummer noch meine neuen Social Media Accounts. Ich habe ihre entrüsteten Beschimpfungen und Forderungen nur per Zufall gesehen, als ich mein altes Telefon mal angeschalten habe.
habe ich rechtlich gesehen etwas zu. Befürchten ?
ich will ihr ehrlich gesagt überhaupt nicht antworten…danke fürs lesen und eure Hilfe !
5 Antworten
sie schenkte diese meiner Tochter mit der Maßgabe, die eventuell irgendwann mal zurück haben zu wollen.
Das macht in dieser Kombination schon nicht viel Sinn. Entweder schenkt man etwas oder man verleiht es.
Ein Rückforderungsrecht außerhalb der gesetzlichen Regelungen wäre explizit vertraglich zu vereinbaren, die Beweislast trifft im Zweifel den Schenkenden bzw. den zur Rückforderung Berechtigten.
Insofern: Vergiss die Sache einfach.
Lass mich raten. Sie hat Dir die Klamotten unentgeltlich für Deine Tochter gegeben, und Du hast diese nun verkauft? Da verstehe ich den Ärger.
Eine rechtliche Grundlage für Forderungen wird vermutlich nicht bestehen/nachweisbar sein. Aber ich verstehe durchaus den Ärger der früheren Freundin.
laß es doch und schalte das alte Handy nicht mehr an.
was soll dir denn passieren?
Nichts
vergiss es einfach und mach dir keine Gedanken mehr.
sie müsste Zivilklage gegen dich führen... wegen alten Sachen macht das niemand...
zum anderen ist die klagende Partei in der Beweisnot...
nix musst du tun...sie will ja was ...nicht du...
einfach zickenkrieg...garnicht erst antworten...
ich will ihr ehrlich gesagt überhaupt nicht antworten
dann lasse es einfach - irgendwelche "Rechte" aus der Überlassung besagter Kleidung lassen sich juristisch kaum herleiten.