Haftpflcihtversicherung , Schaden mit der Waschmaschine

3 Antworten

Du weißt, das Du grob fahrlässig gehandelt hast, oder!?

Setze Dich mit Deiner Haftpflicht- Versicherung in Verbindung und hoffe, das Du einen guten Tag erwischst.

Aber mehr als eine Ablehnung kann ja nicht kommen und da die Waschküche bestimmt keinen Parkettboden hat, tuts meist eine Dose Farbe, um den Schaden zu beheben.

"Du weißt, das Du grob fahrlässig gehandelt hast, oder!?" ==> Erstens ist das hanebüchen und zweitens völlig irrelevant!!!

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@Primus

Sorry @Primus, aber es ist doch nicht meine Schuld, wenn irgendein ahnungsloser Schreiberlehrling in der WiWo Unsinn verbreitet, den DU dann für "bare Münze" nimmst... der von dir zitierte Artikel ist gelinde gesagt BULLSHIT... nochmal sorry!

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@Primus

@primus: Bullshit? Nöh... da steht es ja völlig korrekt praktisch mittendrin:

"Anders die Haftpflichtversicherung. Diese musste schon in der Vergangenheit selbst bei grober Fahrlässigkeit voll einspringen. Denn in der Haftpflicht geht es in erster Linie um Opferschutz. Wo die Haftpflichtversichertung einspringt, ist der Geschädigte immer das Opfer des versicherten Kunden. Würde dessen Versicherung im Schadensfall nicht zahlen, müsste das Opfer die Verweigerung ausbaden."

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Das kommt darauf an, inwieweit du Leistungen bei der privaten Haftpflicht eingeschlossen hast. Mietsachschäden müssten auf jeden Fall mit drin sein, damit die Haftung übernommen wird. Und wenn es wirklich ein eher kleiner Schaden ist, der ausgeglichen werden müsste, musst du auch auf die Selbstbeteiligung achten, falls du eine solche vereinbart hast. Schau mal in deinen Vertrag, was abgesichert ist und was nicht. Die wichtigsten Risiken, die versichert sein sollten, kannst du auch noch mal unter http://www.privatehaftpflichtversicherung.com/risiken/ nachlesen.

Da habe ich gleich 3 Fragen:

Erstens: Hast Du eine Privathaftpflicht?

Zweitens: Kommt die auch für Mietsachschäden auf?

Drittens: Schon mal was von grober Fahrlässigkeit als Ausschlußgrund gehört?

Insgesamt erscheint mir eine Regulierung durch die Haftpflicht eher fraglich.

Rein faktisch stellt sich mir aber die Frage, wie denn da ein nennenswerter Schaden entstanden sein mag. Außer bei Bill Gates und Graf Protz sind Kellerböden an sich nicht mit edelstem Marmor belegt, sondern allenfalls angestrichen. Einen Topf Bodenfarbe bei Opi oder Baumhaus kaufen, kostet vielleicht 30 EURO. Anstreichen kannst Du doch wohl auch selber.

Ich habe eine Antwort auf deine Frage: "Drittens: Schon mal was von grober Fahrlässigkeit als Ausschlußgrund gehört?" ==> Also ICH habe davon im Bereich der Haftpflichtversicherungssparte -egal ob Kfz, Hund, Haus, Öltank oder PHV- noch NIEMALS gehört und ich habe keine Ahnung, woher diese völlig an den Haaren herbeigezogene Vermutung kommt...!!

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@mig112

Ich lese einfach zu viele Urteile. Das ist ein altes Juristenleiden. Hoffentlich werde ich im nächsten Leben Analphabet und damit endlich von dieser Qual erlöst.

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@Privatier59

@ P59 ich glaube, mig112 lehnt sich etwas weit aus dem Fenster, denn wenn der Versicherungsvertag vor2008 abgeschlossen wurde,. gilt das, was wir geschrieben haben! Siehe den Link unter meinem Kommentar.

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@Primus

@Primus: Es gilt mitnichten das, was Ihr geschrieben habt!

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