Habe mit Finanzamt Ratenzahlung der Steuervorauszahlung vereinbart, nun kommt die Mahnung, was tun?

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Es empfiehlt sich immer, telefonische Gespräche nach dem Gespräch kurz schriftlich zusammen zu fassen und dieses als Fax oder email zu schicken... frei nach dem Motto: Sehr geehrter Herr/Frau XY ( Name, mit dem du gesprochen hast ) - wie eben telefonisch besprochen, fasse ich hier noch einmal kurz zusammen ....... bei Abweichung bitte ich um kurze Nachricht. Mit freundlichem Gruß ..... und abschicken. So hast du eine schriftliche Grundlage geschaffen, auf die du dich immer berufen kannst. (Datum nicht vergessen)

Schriftliches hat immer noch mehr Beweiskraft als Mündliches.

In deinem speziellen Fall: Rufe bitte beim Finanzamt an, lass dich mit der "Kasse" verbinden, frage nach, ob deine Zahlung eingegangen ist - und lass dich anschließend weiter mit der Vollstreckungsstelle verbinden und kläre deine Sache.

Wichtig ist, dass du dich rührst ...nichts ist schlimmer als nichts tun.

Das hat sich überschnitten. Die telefonische Vereinbarung ist noch nicht erfaßt.

Rufe zur Sicherheit den jenign an, mit dem Du es besprochen hast.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Bleib in der Ruhe, ruf morgen beim Finanzamt an und kläre die Sache, vielleicht hat sich der Anruf mit dem Schreiben einfach überschnitten. Nicht gleich so schwarz sehen, aber rühren solltest Du Dich auf jeden Fall, nicht, daß es Ärger gibt.