Hi Doris, vom rechtlichen Standpunkt aus, kannst Du sicher die Miete mindern denn so ein Baugerüst vor dem Fenster ist sicher kein erbaulicher Anblick. Aber bedenke: die Fassage wird verschönert, vielleicht sogar gedämmt, was auf Dauer geringere Heizkosten zur Folge hätte, dafür lohnt es sich doch, ein paar Wochen das Baugerüst in Kauf zu nehmen. Und man beachte auch: wenn der Vermieter für Aktionen, die für die Mieter gut sind, da man evtl. Heizkosten sparen kann, Mietminderungen hinnehmen muß, wird er sich so eine Investition zukünftig sicher genauer überlegen. Sprecht doch einfach mit dem Vermieter, wie lange das Gerüst bleibt, wenn dann die vereinbarte Zeit überschritten wird, könnt Ihr ja dann noch eine Mietminderung machen.

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Keine Sorge philicious, Dein 450-Euro-Job hat überhaupt nichts mit der Lohnsteuer oder der Lohnsteuerklasse Deiner Mutter zu tun, Dein Nebenjob wird vom Chef sicher mit der pauschalen Versteuerung versteuert (heißt: er führt 2 % Lohnsteuer zum Finanzamt ab). Deine Mutter sollte schauen, ob sie für Dich - da nun 18 J alt - weiterhin den Kinderfreibetrag bekommen kann. Hier hat Dir Primus guten Rat gegeben.

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Der Vermieter hat doch den Umbau sicher angekündigt und da die Wohnung sicher die Renovierung nötig hat, denke ich, daß man da als Nachbarmieter Verständnis haben muß und den unabwendbaren Baulärm einfach "ertragen" muß. Wenn Du unbedingt Mietminderung durchsetzen willst, dann müßtest Du den Vermieter anschreiben, bitten den Baulärm abzustellen, bzw. bestimmte Pausen einzuhalten, passiert das dann nicht, könntest Du versuchen die Miete zu kürzen.

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Hm, ich würde vorschlagen, Du machst erst Deinen Schulabschluß und eine Ausbildung und dann steigst Du in die Beratung ein. Wenn die Türkei so hohe Zinsen zahlt, dann ist das mit Vorsicht zu genießen, denn je höher der Gewinn, desto höher das Risiko.

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Kann zwar verstehen, daß das der Untervermieter macht, aber ich glaube nicht, daß es rechtlich ok ist, denn es sind hier zweierlei Dinge. Einmal die Untervermietung wo der Mieter die Miete schuldig ist, hier müßte der Vermieter mahnen und dann weitere rechtliche Schritte Unternehmen. Die Möbel gehören dem Mieter, die darf der Vermieter nicht einfach einbehalten, auch wenn er vom Mieter noch Miete bekommt.

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Arbeitslosengeld bekommt man nur, wenn man auch zeitlich in der Lage ist, zu arbeiten. Wenn Du Dich voll um Dein neues Pflegekind kümmern wirst, bist Du nicht verfügbar (wie man das beim Amt so nennt) und wirst kein Arbeitslosengeld I bekommen. Wenn Du Dich aber mindestens für 15 h in der Woche bereit zur Arbeit erklärst, kannst Du Leistungen vom Amt bekommen.

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Würde dem Vermieter freundlich, aber unmißverständlich klarmachen, daß man in dieser Angelegenheit vom Rechtsanwalt vertreten wird und dieser der Ansprechpartner ist. Ja nicht auf eine Unterschrift einlassen, nur daß man die Ruhe hat. Wenn dem Vermieter die Konditionen nicht passen, soll er eben wegen Eigenbedarf kündigen, dann werden die Gerichte entscheiden, ob die Kündigung gerechtfertigt war.

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Zivildienst kann - so weit ich weiß - doch nur über den Deutschen Staat gehen, dafür werden in der Regel auch Rentenbeiträge gezahlt, also müßte Dein Bruder eine Sozialversicherungsnummer haben. Nachfragen kannst Du das bei Deiner (gesetzlichen) Krankenkasse oder aber direkt bei der Deutschen Rentenversicherung, Telefon 030/865 -1.

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Wie ich das von früher kenne, zahlt der Arbeitgeber die vermögenswirksame Leistung direkt an die Bausparkasse aus, daher ist es schon wichtig, daß der Chef die neue Kontonummer hat, sonst wird das Geld zurückgebucht und Du hast mehr Arbeit damit. Melde schnell die neue Nummer.

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Die Eltern werden zuerst ihr Einkommen und Vermögen einsetzen müssen, da sie eh Sozialhilfe beziehen ist das nicht viel, dann kommen Leistungen der Pflegeversicherung, wenn eine Pflege beantragt und von der Pflegekasse gegeben wurde, dann springt auf Antrag das Sozialamt ein, wird aber versuchen, sich die Kosten von den Kindern zu holen, und zwar vorrangig von denen, die mehr verdienen. Gehaltsauskünfte werde sie auf jeden Fall verlangen.

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Du mußt das sicher dem Vermieter mitteilen, denn dann macht man einen gewerblichen Mietvertrag. Die Miethöhe kann auch anders ausfallen, außerdem muß man wissen, ob Du dieses Gewerbe in einem Wohnbereich überhaupt betreiben darfst, z. B. Schreinerei im reinen Wohngebiet geht nicht.

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Ideal wäre es, die Aktien zum Höchststand zu verkaufen, bevor sie wieder fällt, aber das wissen, ist wohl eine Kunst. Meist ist die Gier mitdabei und man meint immer, der Kurs muß weiter steigen, fällt er dann, meint man, das wird schon wieder, man hofft und wartet und hofft und wartet und dann sind die Kurse im Keller, und man denkt, hätte ich bloß verkauft als der Kurs hoch war. Vielleicht hilft die Einsicht, daß man nicht immer Riesen-Gewinn machen kann, lieber zu früh verkaufen als zu spät.

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Bleib in der Ruhe, ruf morgen beim Finanzamt an und kläre die Sache, vielleicht hat sich der Anruf mit dem Schreiben einfach überschnitten. Nicht gleich so schwarz sehen, aber rühren solltest Du Dich auf jeden Fall, nicht, daß es Ärger gibt.

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