Geldstrafe bekommen, Ratenzahlung bewilligt, aber drei Raten nicht gezahlt, Nun Aufforderung zur Zahlung der Resstrafe auf einmal. Was tun?
Ich habe mich selbst in eine blöde Situation gebracht. Ich sollte eine Geldstrafe bezahlen. Könnte dies wegen meiner finanziellen Situation nicht. Mir wurde die Ratenzahlung gewährt, aber ich habe dreimal nicht bezahlt und habe jetzt eine Mahnung, dass ich den Restbetrag auf einmal zahlen muss. Wie kann ich das abwenden, damit es nicht zu einer Ersatzfreiheitstrafe kommt? Ich kann den Betrag nicht auf einmal bezahlen und bin in einer Ausbildung und bekomme daher auch schlecht die Möglichkeit auf Sozialstunden.
Hat jemand einen professionellen Rat? Kann ich nochmals versuchen eine Ratenzahlung zu machen, wenn ich die Ausgefallenen Raten auf einmal Ausgleiche?
3 Antworten
Das ist in der Tat sehr doof, und vor allem vorhersehbar (§ 42 Satz 2 StGB).
Schreib als reuiger Sünder einen Brief an das Gericht und bitte untertänigst und Gewährung einer neuerlichen Ratenzahlung. Einen Anspruch darauf hast du allerdings nicht, dir bleibt nur noch das Bitten.
bin in einer Ausbildung und bekomme daher auch schlecht die Möglichkeit auf Sozialstunden
Sozialstunden kann man auch am Wochenende machen. Ansonsten müssten ja auch bald Herbstferien anstehen.
Du kannst versuchen eine neue Ratenzahlung zu vereinbaren, ob man sich drauf einlässt, liegt im Ermessen des Gläubigers.
Du hast Ausbildungsgehalt/Kindergeld/Elternunterhalt ggf BAB damit hast du über 900 € regelmässiges Einkommen. Je nachdem wie hoch deine Geldstrafe ist, mach einen Dispo. Bis 2fachen Geldeingang kein Problem, wenn die Geldstrafe also 1500 e beträgt und du ansonsten keine Schulden hast, sollte das kein Problem sein und dann kürzt du deinen Dispo monatlich um 100 € bis er weg ist. Geht beim Onlinebankig ziemlich einfach heutzutage.
Danke dir trotzdem für deine Hilfe, Mal sehen was die Rechtspflegerin sagt. Die ist garnicht so einsichtig habe ich heute schon gemerkt.
Als erstes solltest du so viel Geld zusammen kratzen wie möglich, am besten die drei ausstehenden Raten damit das Gericht deinen Willen sieht, und dann schreibst du gleichzeitig einen Brief an das Gericht und entschuldigst dich dafür und bittest nochmals um Ratenzahlung, aber ohne sofortigen Geldeingang bei Gericht von deiner Seite aus, wird es nichts mit der Ratenzahlung.
Ich danke dir für deine Antwort, aber Dispo geht bei mir leider nicht. Und ich komme im Monat genau auf die Höhe des Sozialhilfesatzes des ALG II. Da ich das zur Aufstockung zu meinem Lehrgehalt bekomme.