Ich will Hund doch nicht verkaufen?
Hallo,
ich habe eine Frage und zwar geht es um meinen Hund. Eine Familie hat sich gemeldet und wollen meinen Hund kaufen. Ich habe mir alles telefonisch ausgemacht, dass die Familie morgen kommen kann und sich meinen Hund anschaut und wenn mir die Familie zusagt kann ich meinen Hund an diese Familie verkaufen. Nun jetzt habe ich es mir anders überlegt, ich will ihn nicht verkaufen. Mein Herz blutet, wenn ich daran denke, dass ich ihn weggebe. Ich liebe ihn zu sehr. Ich hatte leider nicht so viel Zeit für ihn. Jetzt hat mein Bruder gesagt, er wird mich unterstützen und wir uns mit dem Gassi gehen, bespielen mit dem Hund etc. abwechseln.
Kann jetzt diese Familie sagen, sie behaaren darauf meinen Hund zu kaufen, weil ein Mündlicher Vertrag übers Telefon vereinbart wurde? Oder soll ich mich noch bei ihnen melden und sagen das ich es mir anders überlegt habe.
Bitte um Hilfe.
2 Antworten
Eben hatten wir einen ähnlichen Fall. Lies hier:
https://www.finanzfrage.net/frage/ebay-kleinanzeigen-kaeufer-droht-mit-schadenersatz#answer-1367429
Es ist definitiv kein Kaufvertrag zustande gekommen: keine Übergabe - keine Zahlung - das Ganze unter Privatleuten.
Du schreibst: telefonisch ausgemacht, dass die Familie morgen kommen kann und sich meinen Hund anschaut und wenn mir die Familie zusagt kann ich meinen Hund an diese Familie verkaufen.
Du kannst der Familie bedenkenlos absagen, weil es sich lediglich um einen Besichtigungstermin handelt, der jetzt abgesagt wird. Eine Besichtigung ist noch kein Vertrag. Man kann diesen Handel wie eine unverbindliche Reservierung unter Privatpersonen verstehen. Daher resultieren hieraus keine gesetzl. Ansprüche.
Aber kann die Familie sagen ich habe es ihnen versprochen, den kleinen gleich mitzugeben? Können die dann irgendwelche rechtliche Schritte gegen mich machen?
" und wenn mir die Familie zusagt kann ich meinen Hund an diese Familie verkaufen. "
Ein Vertrag kommt nur durch gegenseitiges Zustimmen zustande.
Zurzeit seid ihr auf dem Niveau wie im Supermarkt:
Markt bietet dir an "Wir verkaufen dir X für Y Euro"
Dann guckst du es dir an und überlegst ob du damit einverstanden bist.
Durch Bezahlen an der Kasse stimmst du dem Angebot zu und ein Vertrag kommt zustande.
Solange du nur im Markt rumstehst und dir das preisschild anguckst, ist noch gar nix Rechtliches passiert.
Zu der Situation hier:
Du hast angeboten dass du den Hund für X Euro verkaufst.
Die sagen, dass sie erst den hund angucken wollen und wenn dann Alles passt, dass sie dein Angebot annehmen.
Sprich, kaufvertrag käme erst zustande wenn sie morgen dein Angebot annehmen.
Wenn du denen aer heute mitteilst dass du es dir anders überlegt hast und du daher dein Angebot zurücknimmst, passiert gar nix mehr :-)
Vom Anstand her sagst du denen am besten heute noch bescheid damit die sich noicht extra morgen auf den Weg machen.
Du könntest rein rechnerisch auch morgen noch sagen "Nö, mach ich doch nicht" aber das wäre Assi.
Letztlich kommt nur ein vertrag bei, zur gleichen Zeit vorhandener Zustimmung von beiden Seiten, zustande.
Sag denen am Besten gleich Bescheid, dass er dir ans Herz gewachsen ist und Co. (jeder Tierliebhaber wird Verständnis haben) und damit ist das Thema gegessen.
Warum würdest du überhaupt deinen Hund weggeben? :'O
Solange du nur im Markt rumstehst und dir das preisschild anguckst, ist noch gar nix Rechtliches passiert.
Sehr schön ausgedrückt. :-)
Ich werde heute noch anrufen und sagen das ich ihn behalte. Ich war ihm nicht gerecht, war zu wenig mit ihm draußen um mit ihm zu spielen. Er hat mir so Leid getan. Jetzt sagte aber mein Bruder, dass er mir hilft. Ebenfalls liebe ich den kleinen zu sehr um mich von ihm zu trennen.
stichwort "wenn mir die familie zusagt"
es erfolgte also noch keine finale zustimmung beider Seiten und daher auch kein Vertrag :-)