Hab ich das Recht auf meiner Zimmertür?

4 Antworten

Jain, es gibt tatsächlich Urteile wonach einem Kind ab bestimmtem Alter eine Privatsphäre und somit eine abschliesbare Zimmertür zusteht.

Wenn ich das richtig in Erinnerung hab ist das irgendwas um die 16 Jahre rum.

Nein, hast du nicht.

Wende Dich doch einmal rat-/hilfesuchend ( mit der Bitte, dass mal jemand mit Deiner Mutter spricht ) ans Jugendamt, wenn Deine Privatsphäre auf solch elementare Weise verletzt wird.

Kommt ganz auf die Vorgeschichte an. Wenn du regelmäßig in deinem Zimmer rauchst, säufst oder Drogen konsumierst, darf deine Mutter durchaus die Tür entfernen, um dich besser kontrollieren zu können. Also, was hast du verbrochen?

Zahra049 
Fragesteller
 11.08.2023, 23:22

Ich hab garnichts verbrochen, aber da ich die Tür immer zuschlage hat sie die rausgenommen

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MonavdH  12.08.2023, 01:06
@Zahra049

Dann hast du also doch etwas angestellt. Türen zuschlagen geht gar nicht! Privatsphäre muss man sich auch verdienen.

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