Darf einer Person mit Hausrecht im Fitness Studio meine Fitnesskarte weg nehmen?

3 Antworten

Grundsätzlich lässt sich "grundlos" ein Hausverbot erteilen. Jedoch kann er das nur für sein Haus. Und wenn er für die gesamte Kette spricht, dann kommen da auch Vertragsfragen ins Spiel. Denn wenn ein Vertrag besteht, kann dir nicht "grundlos" die Möglichkeit genommen werden, die gebuchte und gezahlte Leistung in Anspruch zu nehmen.
Soll heißen: sperrt man dich aus, darf man von dir auch kein Geld verlangen. Es gibt natürlich auch andere Gründe, wo das machbar ist. Dafür fehlt aber zuviel vom Sachverhalt.

"es gab eine vernünftige Diskussion, ohne von meiner Seite aus frech zu sein oder zu beleidigen mit dem Chef vom Mcfit"

Das ist zumindest DEINE Meinung dazu, könnte dieser Chef anders sehen.

Und wir waren nicht dabei, können das nicht beurteilen.

Da fallen mir zunächst mal zwei mögliche Szenarien ein:

  1. Der Freund von Dir war deutlich mit Alkohol getankt und hat in betrunkenem Zustand versucht, Geräte zu nutzen. Dabei hatte er einen Unfall.
  2. Der Freund hatte bei der Nutzung eines Geräts einen Unfall mit zumindest einer deutlichen Gehirnerschütterung, wenn nicht sogar ein umfassenderes Schädel-Hirn-Trauma.

In beiden Fällen wäre das Erbrechen verständlich und es ist Aufgabe des Fitnessstudios zu putzen.

Im ersten Fall hätte das sicher ein Hausverbot für den Freund zur Folge, wenn Du ihn in diesem Zustand ins Studio begleitet hast, war das ebenso fahrlässig und das Fitnessstudio könnte Maßnahmen gegen Dich verhängen.

Im zweiten Fall wäre ein Anruf beim Rettungsdienst angebracht, denn es könnte sich um eine lebensbedrohliche Situation handeln. Erbrechen nach einer Kopfverletzung kann auf einen erhöhten Hirndruck hindeuten, was letztendlich zu einer Schädigung des Hirns führt.

Was Du uns hier verschweigst, ist der eigentliche Grund für diesen Vorfall. Dieser ist maßgeblich für eine Beurteilung des Hausverbots. Wir können auch nicht wissen, wie "sachlich" die Diskussion mit dem Leiter des Studios wirklich war.