Hab eine aktive Pfändung auf dem p Konto und Freibetrag überschritten,ist das Kindergeld jetzt gepfändet und darf es gepfändet werden?

2 Antworten

Schlicht und "einfach" .... gemäß Pfändungstabelle hast Du mit 3 Personen einen Pfändungsfreibetrag in Höhe von 1869 Euro - alles was darüber hinausgeht wird bei laufenden Pfändungen an Deine Gläubiger ausgekehrt.

https://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/aktuelle-pfaendungstabelle-und-pfaendungsfreigrenzen/

ellaluise  19.07.2020, 16:19

es wird aber nicht sofort ausgekehrt. Das Geld steht im Rahmen des "nächsten" Freibetrages im Folgemonat zur Verfügung. Wenn natürlich in jedem Monat der Freibetrag überschritten wird, dann wird im übernächsten ausgekehrt und zur Schuldentilgung verwendet.

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Seit Einführung des P-Kontos ist es egal, woher das Geld kommt. Mit Eingang auf dem Konto haben Sie (bei Guthaben) eine Forderung auf Geld gegen die Bank - von dort bekommen Sie ja keine Sozialleistungen, Miete o.ä. ausgezahlt (auch wenn für Sie persönlich der Grund des Zahlungseingangs ein solcher sein sollte).

Kindergeld kann grundsätzlich nach Eingang auf einem Konto gepfändet sein, sofern eine oder mehrere Kontopfändungen vorhanden sind.

Allerdings kann wegen Kindergeldeingängen auf einem P-Konto der Pfändungsfreibetrag erhöht werden. Haben Sie das bereits gemacht? Nein - dann mit dem aktuellen Kindergeldbescheid zur Bank oder zum Schuldnerberater oder zum Arbeitgeber und mit deren Hilfe Antrag nach § 850k Abs. 5 ZPO (mit Formular: https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/musterbescheinigungen-zum-p-konto-mit-aktuellen-ausfuellhinweisen-und-kundeninformationen/) stellen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung