Lohnpfändung ohne Wissen?

1 Antwort

Hallo !

Nein der AG muß dich nicht informieren. Aber du müßtest 14 Tage vor der beabsichtigten Pfändung einen Vollstreckungstitel erhalten haben?

Der AG überweist nur was pfändbar ist. Alles andere behälst Du. Der AG hält sich dabei auch an die vorgegebenen Pfändungsgrenzen.

"Aber du müßtest 14 Tage vor der beabsichtigten Pfändung einen Vollstreckungstitel erhalten haben?" -

nein - der Titel kann schon uralt sein.

Da wir nicht wissen, wer der Gläubiger ist, steht auch nicht fest, ob es überhaupt eines Titels bedarf.

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@correct

Hallo correct ! Deswegen habe ich geschrieben müßte. Natürlich kann der älter sein. Jedoch hätte er das auf dem Lohnzettel schon eher bemerkt. Und eines Titels bedarf es immer egal wer pfänden möchte.

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@Rechtlich

Ich hatte schon erwähnt, dass ich nichts gegen Dich habe - aber die Antworten (und die Ausreden).

Wenn es immer eines Titels bedarf, um Vollstreckungsmaßnahmen zu ergreifen - wie kommt es dann, dass z.B. die Finanzämter vollstrecken dürfen?

Hast Du je gehört, dass diese Ihre Forderungen erst beim Amtsgericht titulieren lassen?

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