Wenn ich abgehobenen Betrag wieder einzahle, wird das dann automatisch gepfändet? (Pfändung)
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Auf meinem Konto befindet sich eine Pfändung. Ich besitze ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Somit kann in einem Monat bis zu 1045€ pfändungsfreies Geld auf mein Konto eingehen. Alles, was darüber hinausgeht, wird direkt an meinen Gläubiger gepfändet. Ich möchte nun die Pfändung bezahlen und habe deshalb folgende Frage:
Wenn 1300€ auf mein Konto eingezahlt werden, dann werden ja insgesamt 255€ gepfändet und der Rest bleibt auf meinem Konto. Wenn ich nun 500€ von den 1045€ abhebe und dann direkt wieder einzahle, werden die 500€ dann auch direkt gepfändet, weil in dem Monat ja schon mehr als 1045€ auf mein Konto eingingen oder bleiben die dann auf dem Konto? Möchte nämlich die komplette Pfändungssumme bezahlen und frage deshalb, ob es auf diesem Wege möglich ist.
Danke im Voraus für Eure Antworten =)
3 Antworten
Um Deine Frage (Absatz 2) nun zu beantworten:
Ja, die im selben Monat wieder eingezahlten 500 € würden dein Gesamteinkommen auf deinem Konto erhöhen.
Aber warum gehst Du nicht zur Bank und fragst nach den Kontokoordinaten deines Gläubigers und überweist die 500 € direkt.
Vorteil: Deine Bank weiß dann, dass die Pfändung durch Zahlung erledigt ist - muss aber trotzdem noch auf den Erledigungsvermerk des Gläubigers warten - kann dann aber dein Konto wieder voll zugänglich zu machen.
Ich habe heute die Pfändung durch die Postbank bezahlen lassen und seitdem gibt es keine Pfändung mehr auf meinem Konto. Alles weitere Geld, was auf meinem Konto nun eingeht, kann ich sofort abheben. Habe ich vorhin getestet, indem ich 100€ eingezahlt habe am Schalter und dann 5 Minuten später am Automaten wieder abgehoben habe. Somit musste die Postbank nicht auf den Erledigungsvermerk vom Gläubiger warten. Ansonsten war deine Antwort sehr hilfreich und korrekt. Danke dafür =)
Warum so kompliziert? Du kannst den Betrag doch überweisen.
Lass einfach vor dem Abbuchungstermin der Pfändung mehr als 1045 € stehen und schwupps - das Geld ist weg und wird ordnungsgemäß verbucht ;-))
Hallo Jürgen 010,
meine Antwort war auch nicht ganz ernst gemeint, denn Fear24 hat eine fast identische Frage vor kurzem schon einmal eingestellt.
Sorry, das ist so nicht ganz richtig.
Das P-Konto erlaubt es Kontoinhabern trotz Kontopfändung, Restguthaben aus dem nicht ausgeschöpften Freibetrag eines Monats einmalig in den nächsten Monat zu übertragen.
Damit soll das Ansparen kleiner Rücklagen möglich sein.
Wichtig: Im Folgemonat muss dann zunächst das angesparte Geld des Vormonats komplett verbraucht werden. Dafür kann das nicht verbrauchte neue Geld bis zur Höhe des nicht verbrauchten Freibetrags aus diesem Monat wieder in den nächsten Monat übertragen werden usw.
In der Praxis bedeutet das, dass längerfristige Ansparungen bei Einkünften unter dem Freibetrag auf diese Einkommenshöhe beschränkt sind.