Tag, ich habe 1550 Euro Genossenschaftsanteile einer Wohngenossenschaft vollständig gekauft und wollte nun fragen, ob man diese beleihen oder verkaufen kann?

5 Antworten

Normalerweise kann man solche Anteile nur zur Hauptversammlung, die einmal im Jahr stattfindet, verkaufen bzw. kaufen. Die Satzung gibt Aufschluß darüber, welches die relevanten Zeitpunkte sind.

Eine Beleihung ist i.d.R. nicht möglich, da es sich um keine frei fungiblen Anteile handelt.

Du kannst die Genossenschaftsanteile nciht beleihen.

Was Du machen kannst ist, zur Bank gehen, denen die Kündigung vorlegen und denen den Rückzahlungsanspruch abtreten, als Sicherheit für einen Dispositionskredit.

Anbei ich habe diese wohnung schon gekündigt und brauche die genossenschaftsanteile ausgezahlt für die neue Kaution. Die GWG schrieb mir das ich sie erst zum 2016/17 ausgezahlt bekommen würde. Das ist durch den tod meines Vaters und das ich nun das Grab bezahlen muss nicht möglich alles zu stämmen. Deswegen suche ich einen weg Früher ans geld zu kommen. Vielen dank im Vorraus

Früher ans (Genossenschafts)geld zu kommen ...

Das geht nicht. Gründe: siehe meine separate Antwort.

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ich habe Genossenschaftsanteile einer Wohngenossenschaft

Das ist genau Deine Wohngenossenschaft, nicht irgendeine. Diese Unterscheidung ist wichtig, denn Deine Wohngenossenschaft hat eine bindende Satzung, die alle Deine Fragen regelt. Die Regeln einer anderen Genossenschaft können anders sein!

Dein Genossenschaftsanteil ist zugleich Haftungskapital; häufig haftest Du sogar darüberhinaus bis zu einem zweifachen Anteil (s. Satzung). Wenn Du nun in einem Jahr fristgerecht(!) Deine Mitgliedschaft kündigst, dann muß erst der Genossenschaftsvorstand Deine Kündigung annehmen und der Genossenschaftsversammlung Deine Kündigung und Enthaftung vorschlagen, was nur bei positivem wirtschaftlichen Jahresergebnis geht. Danach muß beim Amtsgericht die Beendigung Deiner Mitgliedschaft aufgrund der Kündigung beantragt und eingetragen werden.

Aber Deine Anteilskündigung wird voraussichtlich noch dadurch gehemmt, dass Dein Mietvertrag zwar gekündigt, aber noch nicht endabgerechnet werden konnte, z. B. fehlendem Auszug, fehlender Wohnungsendabnahme, fehlendem Ablauf der 6-monatigen Mängelrügefrist für den Vermieter und fehlende Betriebskostenabrechnung. Bitte vergiß nicht, dass Deine Genossenschaftsanteile die Funktion einer Mietkaution, also einer Sicherheit haben. Die Abrechnung einer Mietkaution setzt auch die vorgenannten Zeitabläufe voraus, daher kann es bei der Anteilskündigung nicht schneller voran gehen. Erst muß Dein Vertrag ordentlich erfüllt worden sein, ehe eine Anteilsfreigabe in Gang gesetzt werden kann. Daher ist der von Dir aufgezeigte Zeitrahmen plausibel.

Übrigens auch die Frage der Abtretung oder Beleihung Deiner Genossenschaftsanteile dürfte in der Satzung geregelt worden sein. Nur ob Dir auf dieser Basis ein Bankkredit für eine neue Wohnungskaution eher gewährt wird als auf Deine persönliche Bonität, möchte ich bezweifeln. Frage daher einfach bei Deiner Bank nach einem normalen Ratenkredit (für die Leistung Deiner neuen Mietkaution) mit einer für Dich passenden Rückzahlungsstruktur, gewiß ein saurer Apfel für Dich. Vermeide künftig solche Genossenschaftsanteile anstelle einer Barkaution!

Aus den vorgenannten Gründen kommt ein Anteilsverkauf an einen Dritten nicht in Frage. Dessen Kauf wäre zudem zustimmungspflichtig durch den Genossenschaftsvorstand.