Wie verhält es sich mit der Fälligkeit des Kaufpreises bei einem Notaranderkonto?

4 Antworten

Hallo FrankSucher,

die Dauer für bestimmte Grundbucheintragungen hängt auch immer vom jeweiligen Grundbuchamt und dem dortigen Arbeitsaufkommen ab, jedoch erscheinen 4-6 Monate für eine Auflassungsvormerkung ungewöhnlich lange. Diese können meist recht zügig vorgenommen werden.

Ich empfehle Dir in diesem Zusammenhang noch einmal mit dem Notar zu sprechen, damit er den Zeitrahmen mit dem Grundbuchamt direkt abklärt.

Viele Grüße

Mario, Interhyp AG

Das höre ich zum ersten Mal.

Die Grundbucheintragung, die Auflassung dauert monate.

Die Auflassungsvormerkung nur Tage.

Wurde denn die Auflassungsvormerkung nicht gleich im Kaufvertrag beantragt?

Wende Dich an den Notar.

FrankSucher 
Fragesteller
 17.11.2015, 23:40

Ich dachte auch erst, dass die mich falsch verstanden haben. Aber es ist wirklich schon allein die Vormerkung die hier momentan solange dauert! Der Notar ist leider erst nächste Woche wieder erreichbar. Die Beantragung hat der Notar gleich nach Beurkundung vorgenommen.

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wfwbinder  17.11.2015, 23:42
@FrankSucher

Wie auch immer, ohne Auflassungsvormerkung, kann ein Kaufpreis nicht gezahlt werden, denn der Käufer wäre ohne Absicherung.

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gammonwarmal  18.11.2015, 00:09
@wfwbinder

Ich kann das auch nicht glauben.

http://www.auflassungsvormerkung.net/

....da es sich dabei um eine für den Käufer wichtige Eintragung handelt. Die Zeitspanne zwischen Eingang beim Grundbuchamt und der Eintragung ist somit nur von kurzer Dauer, wird in der Regel also binnen weniger Tage durchgeführt.

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wfwbinder  18.11.2015, 07:34
@gammonwarmal

Ich denke auch an ein Missverständnis. Die Rückkehr des Notars sollte abgewartet werden.

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Frank:

Vor 6 Wo. wurde der Kaufvertrag notariell protokolliert mit Fälligkeit der Kaufpreises in 8 Wo. Auf Empfehlung des Notars war, um den Übergang von Nutzungen und Lasten zu forcieren, der Kaufpreis und damit verbunden die zur Kaufpreisbelegung erforderlichen Fremdmittel (Darlehen mit Grundschuldsicherung) auf Notaranderkonto zu hinterlegen.

Die zeitgerechte Hinterlegung des Darlehens verzögert sich dadurch, dass das Grundbuchamt allein für die Eintragung der Eigentumsverschaffungs-Vormerkung unüblich lange Zeit (4 - 6 Monate) benötigt. Dies  dürfte dem Notar vermutlich bereits bei Kaufvertragsabschluss nicht unbekannt gewesen sein.

Empfehlung: Mit einer (kostenpflichtigen) Rangbescheinigung des Notars über die Auflassungsvormerkung könnte das Darlehen dennoch pünktlich fließen. Der Notar müsste dies allerdings umgehend mit dem Darlehensgeber abstimmen.

Sprich am besten mal mit einem Vorgesetzten bei deiner Bank. Normalerweise zahlen die bei einem Notaranderkonto auch ohne Auflassungsvormerkung. Das ist ja (unter anderem) auch der Sinn von diesem Konto.