Hausverkauf trotz zur Zeit im Ausland kann der Sohn Oder Tochter beim Notar unterschreiben?

2 Antworten

Wie @Privatier schon richtig schreibt, es geht nur mit Vollmacht, oder Genehmigungserklärung und da kommt es auf das Land an, in dem Du bist und wie schnell Du dort entweder einen Termin in der Botschaft bekommst, oder die Vollmacht dort bei einem Notar beurkundet werden kann und dann diese mit der "Apostille von Hague" bestätigt wird, die vom örtlichen Gericht erteilt wird.

Die Urkunde dann per DHL, FedEx, UPS oder ähnlich hierher zu bekommen, ist nur noch eine Sache von 48 Stunden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Rein theoretisch könnte eines der Kinder den Kaufvertrag als Vertreter ohne Vertretungsmacht abschließen.

Auf so etwas aber wird sich kein Käufer einlassen da der Vertrag dann erst wirksam wird, wenn Du formgerecht die Zustimmung dazu erteilst.

Bleibt eigentlich nur, über die deutsche Auslandsvertretung des Landes in dem Du Dich aufhältst eine formgerechte Vollmacht auf eines der Kinder auszustellen.

Deutschland ist sehr klein und das Ausland sehr groß. Nicht überall gelten die gleichen Vorschriften. Da mußt Du Dich erst kundig machen, wie die Vorgänge im Aufenthaltsland vonstatten zu gehen haben.

Und wo auch immer: "Schnell" wird da nichts gehen.