Greift die Privathaftpflicht wenn der Nachbar beim Blumengießen was kaputt macht?

3 Antworten

Der Herr Mozart hat schon immer gute Sachen gemacht (ich spreche von der Musik) und auch hier hat sein "Fan" recht. Wenn es um eine unentgeldliche Hilfsleistung geht, dann hat man keinen Anspruch auf die übernahme des Schadens. Das Standard Beispiel ist immer der Umzug weil dabei nun mal am häufigsten was kaputt geht. In diesem Fall hat der befreundete Schadensverursacher keine andere Wahl als selber für den erursachten Schaden aufzukommen.

Die Vase wurde während eines Besuches bei Dir vom Nachbarn umgestoßen und selbstverständlich zahlt das die Privathaftpflichtversicherung ;-)))

alfalfa  25.05.2013, 17:45

hehe, frei nach dem Motto: gut formuliert ist halb reguliert....

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Das ist in der Regel ein Schaden für die Haftpflichtversicherung deines Nachbarn - blöd nur, wenn er eine Eigenbeteiligung vereinbart hat, dann war es zukünftig mit dem Blumengießen.