Muss ich gegen Zahlung von Schadensersatz die kaputte Vase an den Schädiger herausgeben?

1 Antwort

Ja, wenn man einen Gegenstand ersetzt bekommt, muss der auch herausgegeben werden Der Schädiger kauft ihn ja genaugenommen zum Zeitwert. Ab udn zu wollen auch die Versicherer die Gegenstände ausgehändigt haben.

Was anderes ist das bei Reparaturen. Da sind nur Bilder der Beschädigung nötig udn die Rechnung des Reparateurs.

Die Forderung ist also ganz udn gar nicht unverschämt.

Ausserdem wenn das Geld da ist um etwas neues zu kaufen, wozu sind dann die Scherben noch gut?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.