Gibt es eine Maximalgrenze für Abweichung der Nebenkosten?

5 Antworten

Nein, das Risiko hoher Nachzahlungen geht voll zulasten des Mieters.

Es gibt m.E. keine Verpflichtung der Vermieter, die angemessene Höhe der Vorauszahlungen mehrmals jährlich hochzurechnen, und andersrum auch keinen Rechtsanspruch des Vermieters auf unterjährige Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung.

Wie stellst Du Dir das vor? Der Vermieter dürfte nur z.B. 20% Erhöhung der Heizkosten in der Jahresabrechnung berechnen, und den Rest zahlt er selbst? Der Vermieter hat doch mit den umlagefähige Kosten gar nicht viel zu tun, das sind Kosten, die er an Dritte bezahlt und von deren Umlage er nicht profitiert.

Jeder geht anders mit den Preiserhöhungen um. Manch einer fragt, ob er sich von der Energiepauschale wohl neue Klamotten kaufen solle, der andere erhöht freiwillig seine Vorauszahlungen. Mitbekommen haben sollte das aber mittlerweile jeder.

Diese gibt es nicht. Es wäre zum Schaden des Vermieters, wenn der Mieter eine zu geringe Vorauszahlung leistet. Jeder Vermieter ist darauf bedacht, die Vorauszahlung so hoch wie nötig anzusetzen. Rückzahlungen sind einfacher als dem Geld hinterher zu laufen. In der Regel orientiert sich der Vermieter bei Neuvermietung an den Abrechnungen des Vormieters. Weicht das Heizverhalten des neuen Mieters jedoch gravierend von der Verhaltensweise des alten Mieters ab, sind das Umstände, die man nur schwer einschätzen kann. Deshalb haben Mieter ja auch die Möglichkeit, ihren monatlichen Verbrauch beim Vermieter zu erfragen, der darüber Auskunft geben muss, sofern die Heizkostenverteiler funkgesteuert sind, was aber heutzutage der Standard ist.

Andri123  26.05.2023, 00:13

Ich bekomme jeden Monat für 5 Mieter eine Verbrauchsinformation. Super. Diese sagt mir zwar gar nichts bzgl. bevorstehender Kosten, ich habe aber mit der sinnlosen Ablage zu tun. Und die Mietsachen sind immer ganz hinten im Ordner, weil man dazu fast nie Post bekommt.

0

Das ist gesetzlich meines Wissens nach nicht geregelt, denn wenn die Warmmiete auch tatsächlich die gesamten Heizkosten beinhaltet, kann der Vermieter das Verhalten und die persönlichen Vorlieben des Mieters nicht vollumfänglich einschätzen. Der Vermieter dürfte aber ein Interesse daran haben, die Vorauszahlungen so gut wie möglich einzuschätzen, denn er muss in Vorleistung dafür gehen und dann mit der Endabrechnung darauf hoffen, dass der Mieter sie auch bezahlen kann. Wer will dann seinem Geld hinterherlaufen?

Und die Einschätzung ist nicht immer einfach… Hatte er vorher einen Mieter, dem es bei 19 Grad Raumtemperatur schon zu warm war, kann der nächste Mieter bei 22 Grad die Temperatur noch als zu kalt empfinden. Der eine hat nur die Räume beheizt, die gerade genutzt werden, der andere möchte jeden Raum immer warm haben.

Dein Denkfehler:

Ist die Pauschale zu gering, muss der Vermieter mit großen Summen in Vorleistung gehen, denn die laufenden Rechnungen wollen schließlich bezahlt werden.

Und ob der Vermieter dieses Risiko eingehen will, später dem Geld hinterher laufen zu müssen, bezweifle ich stark.

Das wäre ein Risiko für den Vermieter. Denn wenn der Mieter dann nicht zahlen kann, ist es problematisch. Und da ein Energieausweis vorgelegt werden muss, ist es für den Mieter absehbar, was an Mebenkosten anfällt. Sind ja keine überraschenden Dinge.