Darf ich im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei "Beginn der Tätigkeit" ein anderes Datum angeben als bei der Gewerbeanmeldung?

2 Antworten

Einnahmen müssen nicht versteuert werden.

Einkommensteuer wird aus dem zu versteuernden Einkommen berechnet.

Und das geschieht erst, nachdem Du im nächsten Jahr die Steuererklärung für heuer abgegeben hast.

Es ist also gegenüber dem Finanzamt völlig egal, welches Datum Du angibst.

Das Zeug von Andri kannst Du getrost vergessen. Niemand wird auch nur eine Sekunde daran denken, irgendwas abzugleichen oder irgendjemanden zu verständigen.

Niemand

Und warum meldest Du das Gewerbe nicht ab dem 1.2.19 an? Ich glaube kaum, dass da ein Bussgeld verhängt wird wegen der verspäteten Anmeldung, bei den paar Wochen.

Die Daten sollten schon stimmig sein. Es wird sicher zu Rückfragen führen, wenn dem FA unterschiedliche Daten von Dir/dem Ordnungsamt gemeldet werden. Ob das FA sich dann die Mühe macht, das Ordnungsamt zu informieren oder nachzufragen, keine Ahnung. Hängt evtl. auch vom Sachbearbeiter ab.

Ich persönlich würde ja nicht sofort dokumentieren, dass ich es mit den Angaben gegenüber Ämtern nicht so genau nehme. Das fordert doch eine genauere Überprüfung geradezu heraus. Naja, falls die Zeit dafür haben.