Darf ich im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei "Beginn der Tätigkeit" ein anderes Datum angeben als bei der Gewerbeanmeldung?
Ich habe nach dem Aufbau einer Webseite im Februar meine ersten Einnahmen erhalten. Nichts großes, zwei Affiliate-Provisionen im zweistelligen Bereich. Ich würde jetzt gerne ein Gewerbe anmelden. Da würde ich gerne bei "Beginn der Tätigkeit" "ab sofort" angeben, also Mitte März sozusagen. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung würde ich dann bei "Beginn der Tätigkeit" den 01.02.2019 angeben, da die Einnahmen ja versteuert werden müssen. Ist das mit den unterschiedlichen Daten in Ordnung?
2 Antworten
Einnahmen müssen nicht versteuert werden.
Einkommensteuer wird aus dem zu versteuernden Einkommen berechnet.
Und das geschieht erst, nachdem Du im nächsten Jahr die Steuererklärung für heuer abgegeben hast.
Es ist also gegenüber dem Finanzamt völlig egal, welches Datum Du angibst.
Das Zeug von Andri kannst Du getrost vergessen. Niemand wird auch nur eine Sekunde daran denken, irgendwas abzugleichen oder irgendjemanden zu verständigen.
Niemand
Und warum meldest Du das Gewerbe nicht ab dem 1.2.19 an? Ich glaube kaum, dass da ein Bussgeld verhängt wird wegen der verspäteten Anmeldung, bei den paar Wochen.
Die Daten sollten schon stimmig sein. Es wird sicher zu Rückfragen führen, wenn dem FA unterschiedliche Daten von Dir/dem Ordnungsamt gemeldet werden. Ob das FA sich dann die Mühe macht, das Ordnungsamt zu informieren oder nachzufragen, keine Ahnung. Hängt evtl. auch vom Sachbearbeiter ab.
Ich persönlich würde ja nicht sofort dokumentieren, dass ich es mit den Angaben gegenüber Ämtern nicht so genau nehme. Das fordert doch eine genauere Überprüfung geradezu heraus. Naja, falls die Zeit dafür haben.