Gewerbesteuer zu hoch?
Hallo!
Ich habe soeben meinen Einkommenssteuerbescheid bekommen und als ich unter "Erläuterungen" gelesen habe, steht dort:
Laut der eingereichten Einnahmenüberschussrechnung beträgt der Gewinn aus Gewerbebetrieb 30.659 €, sodass der Gewerbesteuermessbetrag 1.226 € und die zu zahlende Gewerbesteuer 5.359 € für das Jahr 2022 beträgt.
Der Gewinn ist korrekt, aber die Rechnung geht für mich nicht auf. Wären das nicht 30600-24500 x 0,035 x Hebesatz? Komme da auf einen Messbetrag von ca 220€.
Außerdem, warum kommt das mit auf die Einkommenssteuererklärung?
Also zu mir: Ich habe 2021 das Gewerbe gegründet, war 2021 und 2022 Kleinunternehmer (sollte keine Rolle spielen).
Danke und LG!
Edit: Lag an einem Zahlendreher, ich habe beim FA angerufen und es hat sich geklärt. Danke an alle!
2 Antworten
Wurde denn keine Gewerbesteuererklärung abgegeben? Die Gewerbesteuer wird mit einem fiktiven Hebesatz von 400 %, maximal die tatsächlich gezahlte Steuer, auf die Einkommensteuer angerechnet. Dass im Rahmen der ESt-Veranlagung eine solche Berechnung erfolgt ist, lässt mich darauf schließen, dass keine Gewerbesteuererklärung abgegeben wurde - und dass sich der Sachbearbeiter ESt vertan hat und den Gewerbesteuerfreibetrag nicht abgezogen hat. Das führt dann zu einer deutlich zu hohen Anrechnung, was aber an sich mit Erteilung des Bescheids über den Gewerbesteuermessbetrag auffallen dürfte.
Danke, die Gewerbesteuererklärung wurde jedoch abgegeben, direkt am 29.03. als das Formular bereitgestellt wurde.
Die Einkommenssteuererklärung wurde davor abgegeben. Also wird sich das selber auflösen oder hilft ein Anruf beim FA?
LG und Danke
Siehe Antwort an Andri123. Du kannst das natürlich, um Probleme zu vermeiden, sofort richtigstellen, sicher auch telefonisch.
Ja. Anzurufen kann ja etwas schwierig sein.
Ich war nur nach dem Tod meiner Mutter ganz erstaunt, dass meine Emails tatsächlich Wirkung entfalteten (Vorauszahlung wurde aufgehoben, ein Formular zu einer anderen Frage wurde mir geschickt). Das hätte ja möglicherweise als unzulässiger Kommunikationsweg abgelehnt werden können. Deshalb mein Hinweis.
zu außerdem, siehe § 35 EStG
Danke, aber wie kann ich das verstehen? Ich habe rausgefunden, dass es sich um eine Ermäßigung durch Corona handelt, aber der wortlaut lautet ja "zu zahlende Gewerbesteuer", was ja das 5 fache wäre ca von dem was ich ausgerechnet habe (haben hier einen Hebesatz von 437).
Dann soll der Fragesteller also nichts tun, kein Änderungsantrag oder Einspruch? Nur die Gewerbesteuererklärung abgeben?