Gewerbe in Deutschland, Nebenjob im Ausland - geht das?

2 Antworten

Ich habe in Deutschland ein Gewerbe und somit befindet sich mein steuerlicher Wohnsitz in Deutschland.

Quatsch. Du hast in Deutschland ein Gewerbe und damit hier vermutlich eine Betriebsstätte.

Da ich mehr als 6 Monate in einem anderen Land verweilen würde, würde sich dadurch mein steuerlicher Wohnsitz verändern, auch wenn ich ja nach einem Jahr das Land wieder verlassen werde/muss?

Die Frage wäre für mich eher, ob Du dort einen Wohnsitz begründest. Und die Frage, wenn Du hier einen Wohnsitz hast, gibst Du den auf?

Was passiert, wenn ich mein Online Gewerbe weiterführe und in Neuseeland aber einen zweiten Job annehme, für den ich ja ganz klar Steuern zahlen muss. Wo werde ich dann steuerpflichtig sein? Für Beides in Neuseeland, oder Gewerbe in Deutschland, Job in Neuseeland (DBA) mit der Folge, dass ich das in Deutschland dann einfach auf die Steuererklärung für 2020 packen müsste?

Das wäre zu ermitteln. Hast Du einen Wohnsitz in Deutschland, oder nur ein Gewerbe hier? Hast Du einen Wohnsitz in Neuseeland, oder bist Du dort nur um zu arbeiten, sozusagen für ein paar Monate auf Montage?

Darf man überhaupt einen (physischen) Job im Ausland annehmen, während man in Deutschland ein Gewerbe hat oder müsste ich das Gewerbe in Deutschland abmelden?

Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Ich habe eine Kanzlei in Berlin, eine Beteiligung an einer in Santo Domingo und wer sollte mich hindern mich von einem Londoner Kollegen anstellen zu lassen, für 5 Tage im Monat, für die ich dann immer rüber fliege?

Einige Dich erstmal mit Dir selbst, welcher Lebenssachverhalt eintritt. Und dann wird der steuerlich beurteilt.

Aber dafür ist das Forum ein schlechter Platz, da solltest Du schon zu einem Kollegen von mir gehen und Dich beraten lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
RiciM 
Fragesteller
 04.12.2019, 16:29

"Die Frage wäre für mich eher, ob Du dort einen Wohnsitz begründest. Und die Frage, wenn Du hier einen Wohnsitz hast, gibst Du den auf?"

Anwort: Ich würde mich beim Meldeamt abmelden, ja. Dort würde ich aber keinen festen Wohnsitz begründen, da das Ziel eher sein wird zu im Land zu reisen.

"Das wäre zu ermitteln. Hast Du einen Wohnsitz in Deutschland, oder nur ein Gewerbe hier? Hast Du einen Wohnsitz in Neuseeland, oder bist Du dort nur um zu arbeiten, sozusagen für ein paar Monate auf Montage?"

Antwort: Aktuell bin ich noch in Deutschland gemeldet ja, da ich noch nicht losgezogen bin.

Ich würde nach Neuseeland gehen, um dort mithilfe des Work and Travel Visums zu Reisen und evtl. einen Job aufzunehmen, dh. letzteres.

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correct  04.12.2019, 16:58
@RiciM

Aufgepasst - Melderecht ist nicht Steuerrecht.

Sich in D abzumelden ist ohnehin ...

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wfwbinder  04.12.2019, 17:43
@RiciM
 Ich würde mich beim Meldeamt abmelden, ja.

Deine Meldeadresse interessiert das Finanzamt nur für die Post, die sie Dir schicken.

Die Frage ist, gibt es Räumlichkeiten die geeignet sind, Dir einen dauerhaften Aufenthalt zu ermöglichen.

Vermutlich wird das aber sowieso egal sein, denn wenn Deine Reise am 15. 01 (Beispiel) beginnt, hast Du in dem Jahr sowieso einen Wohnsitz in "D" gehabt und so die unbeschränkte Steuerpflicht erfüllt. Nur wenn Du dann auf Dauer weggehen würdest (auswandern) wäre das Jahr ein Jahr der Wegzugbesteuerung. Kehrst Du im Dezember zurück, ist es ganz normal unbeschränkte Steuerpflicht.

Wenn Du in dem anderen Land keinen Wohnsitz begründest, bist Du quasi "Wanderarbeiter." würdest Du das mehrere Jahre machen, wäre NZL dann Dein "gewöhnlicher Aufenthalt" und Du dort darüber unbeschränkt steuerpflichtig. Aber wenn Du dort nur ein paar Monate tätig bist, lasse Dir lieber eine Ansässigkeitsbescheinigung vom Heimatfinanzamt geben, eventuell zahlst Du dann in NZL gar keine Steuer.

Alle Vorschriften für NZL kenne ich auch nicht auswendig, aber es wird vermutlich laufen, wie von mir beschrieben.

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RiciM 
Fragesteller
 04.12.2019, 16:31

Danke für die ehrliche Antwort.

Ich dachte nur, vielleicht gibt es eine Antwort die ich bisher übersehen habe bei meinen Recherchen. Wenn ich da natürlich nicht um eine Beratung herumkomme, tue ich dies gern.

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"Ich habe in Deutschland ein Gewerbe und somit befindet sich mein steuerlicher Wohnsitz in Deutschland" - das ist falsch.

Bei der Menge Text würde man wohl noch auf einiges stossen.

Ich sage nur "Steuerberater".

RiciM 
Fragesteller
 04.12.2019, 16:33

Gut, du hast recht - ich habe mich falsch ausgedrückt. Es ist aber dennoch so, dass mein steuerlicher Wohnsitz (aktuell) in Deutschland ist.

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