Verpflichtet man sich mit dem Gründungszuschuss in Deutschland zu bleiben?

1 Antwort

Wer in Deutschland einen Wohnsitz hat, darf in Deutschland oder auch im Ausland ein Unternehmen mit Gründerzuschuss gründen. Siehe auch: http://lexetius.com/2008,3654

Wer in Deutschland keinen Wohnsitz hat, fällt nicht unter den Wirkungsbereich des SGB und kann keinen Gründerzuschuss erhalten.

Da der Gründerzuschuss nicht dem Unternehmen, sondern der gründenden Person gewährt wird, sollte eigentlich bei einem Umzug ins Ausland in der bezuschussten Phase dieser Zuschuss einzustellen sein, da Du nicht mehr im Geltungsbereich des SGB bist. Ich konnte zu diesem Thema jedoch auch keine Urteile finden, die das klären. Also solltest Du dies nochmals bei der Agentur nachfragen, um Missverständnisse auszuschließen.