Wohnsitz im Ausland und Gewerbe in Deutschland?

2 Antworten

Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort!

Erst einmal zu den Fragen:

Was für ein Gewerbe ist es denn? Ein Onlinehandel, oder eine Tischlerwerkstatt?

Es ist ein sogenannter "handwerksähnlicher Betrieb". Ich bin Tischler und führe Renovierungsarbeiten durch. Ausserdem habe ich eine Ausbildung als Forstwirt und kümmere mich um Wälder (Pflanzungen und Durchforstungen)

Wie soll denn die Arbeit von Finnland aus erledigt werden in der in Deutschland befindlichen Betriebsstätte?

Ich habe schon in den letzten Jahren die meisten meiner Aufträge in Finnland erhalten und auch dort ausgeführt. Ich habe in meiner Adresse in Deutschland keine Werkstatt oder ähnliches. Renovierungen werden vor Ort ausgeführt und die Arbeit im Wald ebenso.

Zur Erläuterung: Ich möchte mein Gewerbe hier in Finnland anmelden. Dies wird allerdings noch etwas Zeit in Anspruch nehmen, da ich mich erst in die hierige Bürokratie einlesen möchte. Da ich jetzt im Sommer viele Arbeitsanfragen habe, die ich gerne ausführen möchte, würde ich dies der Einfachheit halber gerne Übergangsweise mit meinem noch existierenden deutschen Gewerbe machen.

Wie schon gesagt, ich habe schon viel auf diese Weise gearbeitet und es war bisher kein Problem (wir sind ja in der EU). Doch seit diesem Jahr bin ich nicht mehr in Deutschland, sondern in Finnland Kranken- und Sozialversichert. Von meiner Krankenkasse hatte ich dazu sich wiedersprechende Auskünfte erhalten, ob ich weiterhin dieses Gewerbe ausführen darf oder nicht. Deswegen suche ich hier nach besser verständlicher Information.

Vielleicht eine direktere Frage: Kann ich dieses deutsche Gewerbe weiterhin ausführen, ohne in Deutschland Kranken- und Sozialversichert zu sein? Mein aktueller Wohnsitz ist in Finnland, ich habe aber meinen Wohnsitz in Deutschland (noch) nicht abgemeldet da die Adresse bei meinen Eltern ist und eine Abmeldung somit nicht eilt.

Schon im Vorraus, vielen Dank für die Hilfe!

Was für ein Gewerbe ist es denn? Ein Onlinehandel, oder eine Tischlerwerkstatt?

Wie soll denn die Arbeit von Finnland aus erledigt werden in der in Deutschland befindlichen Betriebsstätte?

Ausserdem beachten, wenn der Betrieb in Deutschland bleibt, ist der Gewinn hier steuerpflichtig, aber als beschränkt Steuerpflichtiger, also ohne Grundfreibetrag.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung