Geldbeschaffungskosten (Grundschuldbestellung etc) vor Fertigstellung/Vermietung absetzbar?

2 Antworten

Als Privatperson bilanziere ich nicht und setze somit Kosten oder Erträge zum Zeitpunkt des Zu-bzw. Abflusses an.

Falls der Eigentumsübergang in 2020 erfolgt ist, erstelle ich bereits für 2020 eine Einnahme-Überschussermittlung für Gewinne, aber auch Verlust aus Vermietung und -Verpachtung. Insofern wird in der ersten EÜ-Ermittlung f. 2020 (Anlage V) ein Verlust ausgewiesen und es entsteht im geschilderten Fall damit ein entsprechender Steuervorteil.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das gehört in Zeile 38 der Anlage V.

ImmoZeil 
Fragesteller
 26.02.2021, 20:09

Fülle ich Anlage V nicht erst mit Fertigstellung und Abschreibung aus?

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Rat2010  26.02.2021, 21:01
@ImmoZeil

Nein. Bei Fertigstellung kommt nur die Abschreibung dazu.

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