Kann ich Außenanlagen eines neu gebauten Mietshauses (EFH) gesondert abschreiben oder muss ich diese zu den AK/HK aktivieren?

1 Antwort

Dazuaktivieren muss und kann man nur Bestandteile des Grundstücks, also des Gebäudes. Was das ist, steht in §§ 93 ff. BGB.

Ich sehe hier keine Gebäudebestandteile, sondern extra zu aktivierende Gegenstände.