Ab wann weden die Anschaffungskosten einer unfertigen Immobilie zu Vermietungszwecken angesetzt?

3 Antworten

Klar ist das richtig.

Es gibt es ja noch keine Bemessungsgrundlage.

Zudem gibt es noch keine Immobilie, sondern nur eine Baustelle.

Hä?

Die Abschreibung SIND Werbungskosten.

Guck mal hier unter "Fertigstellung":

http://www.steuerlinks.de/richtlinie/esth-2010/hin7.4.html

Basis für die AfA sind die Anschaffungskosten des Gebäudes, also ohne Grundstücksanteil! Für 2018 geht nach Fertigstellung die monatsanteilige AfA eines Jahres in die Werbungskosten 2018 ein.

Direkt als Werbungskosten für 2017 kannst Du z.B. schon die Notar- und Eintragungsgebühren für die Grundschuld (Finanzierung) und auch die Bereitstellungsprovision, Zinsen und objektbezogene Versicherungen ansetzen, ebenso Inseratskosten für Mieter.