Gebührenbefreiungsschreiben der GEZ, was soll man damit tun?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Clemens,

unbedingt aufbewahren den Bescheid!

Mindestens 5 Jahre, besser 10 Jahre.

Genauso wie die Bescheide der Sozialämter!

Und die BEFREIUNG gilt NICHT RÜCKWIRKEND, sondern immer erst ab:

dem Monat der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und bei der GEZ eingegangen ist!

Auch wenn früher bereits die Befreiungsvoraussetzungen vorgelegen haben (Semesterbeginn, o.ä.) ist eine rückwirkende Befreiung nicht möglich. sorry.

Wie schon von wfwbinder gesagt wurde, es kann auch immer mal mit Nachforderungen gerechnet werden.

Aufbewahren. kann ja sein, das die irgendwann auf die Idee kommen nachfordern zu wollen.

Du bist damit angemeldet und von der Gebührenpflicht befreit. Damit ist alles in Ordnung.

Aufbewahren ist richtig, es könnte sich bei der GEZ ja später einmal jemand irren, einen Fehler machen oder die Daten gehen verloren. Dann ist dieser Bescheid ein wichtiger Beweis für Dich, um Dich vor Nachforderungen zu schützen.

Achte auch darauf, daß dieser Bescheid befristet ist und Du dann rechtzeitig eine neue Freistellungsbescheinigung einreichen mußt (Teilnehmernummer angeben!), um die Verlängerung zu bekommen.

Wie bei jeder Behörde gilt, daß die Leistung erst ab Antrag gewährt wird, bzw. hier ab Folgemonat der Antragstellung.