Geringwertige Wirtschaftsgüter?

2 Antworten

Von der Steuer kannst Du keinen Teppich absetzen, sondern allenfalls die Kosten eines Teppichs im Arbeitszimmer als Werbungskosten ansetzen;-)

Ob Dein Arbeitszimmer überhaupt von einkommensteuerlicher Relevanz ist, kann bei Deinem dünnen Sachverhalt nicht beurteilt werden. Hier findest Du mehr über die einkommensteuerliche Prüfung des häuslichen Arbeitszimmers:

w w w.smartsteuer.de/online/lexikon/h/haeusliches-arbeitszimmer-lexikon-des-steuerrechts/#D063007600001