Freiberufler später als 4 Wochen rückwirkend anmelden?
Habe nach Abschluss meines Studiums, ende September angefangen an einem Projekt mitzuarbeiten, für dass ich mich als Freiberufler anmelden muss, um meine eigenen Rechnungen schreiben zu können. Weil wir erst am Ende bezahlt werden (und ich mich zugegeben ein wenig vor der Anmeldung gedrückt habe) bin ich erst jetzt dabei meine Einkommenssteuernummer zu beantragen, habe das Formular in Elster endlich zu ende ausgefüllt und wollte jetzt das Gründungsdatum/Erstmalige Aufnahme der Tätigkeit aktualisieren, damit es die vorgeschriebenen 4 Wochen nicht überschreitet - wäre dann der 10.11.22.
Das Problem ist, dass meine Voraussichtlichen Einkünfte auf das gesamte Jahr gerechnet jetzt den Freibetrag überschreiten, was davor (als ich noch den 10.10.22 eingetragen hatte) noch nicht der Fall war. Ich hatte schon gelesen, dass die Gesamteinkünfte auf die verbliebenen Monate des Jahres gerechnet werden, und das Finanzamt dieser Rechnung nach davon ausgehen muss, dass die 5.250€, die ich eigentlich nur einmalig für das Projekt bekomme, monatlich zu erwarten sind. So müsste es dann von 63.000€ fürs Gründungsjahr ausgehen, was natürlich über den freigestellten 50.000 liegt und mir die Chance nimmt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.
Weil das auf keinen Fall der Realität entspricht und ich großen Respekt vor dem zusätzlichen Papierkram habe, überlege ich was die Konsequenzen wären, wenn ich das Gründungsdatum beim 10.10.22 ließe, meine Voraussichtlichen Einkünfte korrekt blieben, dich dafür aber die 4 Wochen frist Überschreite.
Ich weiß - alles nicht sehr sauber geregelt, aber so wie ich es verstanden habe sind die Angaben in der Anmeldung ja eh schätzungsweise, und bei der Endjahresabrechnung geht es dann darum 100% genau zu sein.
Bin auf jeden Fall für jede Hilfe Dankbar!
3 Antworten
Hast Du schon mal was davon gehört, dass es sowas wie Steuerberater gibt? 😜😁😎
Kosten Geld, klar, nehmen dir aber den ganzen Mist ab und helfen dir, alles richtig auf den Weg zu bringen und vor allem Steuern zu sparen!
Wenn Du mit dem Projekt im September begonnen hast, spricht nicht dagegen, in der Anmeldung zur steuerlichen Erfassung jetzt auch den 01.09. oder 15.09.2022 einzutragen. Ehrlich ist besser als falsch.
Für Dich hat das den Vorteil, dass Du auch Betriebskosten (z.B. für Telefon, Internet, Arbeitsmittel) ab diesem Zeitpunkt geltend machen kannst.
Ich verstehe auch nicht, warum man krampfhaft bei einer Kleinunternehmerregelung bleiben muss, wenn man doch für vorsteuerabzugsberechtigte Auftraggeber tätig ist. Der Papierkram dafür ist bei weitem recht harmlos, wenn das alles inländische Unternehmen/Organsationen sind. Dafür eine Rechnung mit USt. zu stellen ist harmlos. Dafür kannst Du einen Vorsteuerabzug geltend machen, der Dir zwar zunächst mal wenig bringt, aber spätestens bei der Anschaffung eines Laptops/PCs oder komplexerer Softwarelizenzen einiges an Geld sparen wird.
Die Kleinunternehmerregelung ist dann sinnvoll, wenn Du für Privatkunden tätig bist. Das lese ich aus Deiner Schilderung jedoch nicht heraus.
PS: Die Grenze für die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, liegt bei 22.000 EUR Umsatz im Jahr, d.h. bezogen auf ein Quartal wären das 5.500 EUR. Damit wärst Du bei einem Beginn ab 01.10.2022 auf das Jahr hochgerechnet noch knapp unter der Grenze. Wie sieht denn die Prognose für 2023 aus?
PPS: Suche mal bei Amazon nach Constanze Elter und einem Buch zu Freiberufler: Fit fürs Finanzamt. Die Kosten des Buchs wären übrigens Betriebsausgaben :-)
In meiner Gegend habe ich noch nicht erlebt, dass das Finanzamt bei Überschreitung der Monatsfrist (nur zur Info: 1 Monat ≠ 4 Wochen 😉) eine Sanktion ausgesprochen hätte, schon gar nicht bei einer so kurzen Überschreitung.
Und zur Info: Eine "50.000-€-Freistellung" gibt es nicht - die Kleinunternehmergrenze liegt bei 22.000 €. An der Berechnung ändert das zu Deinem Glück allerdings ganz knapp nichts. Da Du von Anfang an wusstest, dass Du einen Umsatz von 5 250 € machen wirst, wärst Du bei Beginn der Tätigkeit im November mit 250 € über dieser Grenze und kein Kleinunternehmer. Da Du tatsächlich im Oktober angefangen hast, fülle den Fragebogen entsprechend aus.
Falls der FS Deine Antwort nicht versteht: Die Grenze für die KU liegt bei Beginn im Oktober bei 5.500,-€ (22.000 durch 12 mal 3). Er liegt also 250,-€ darunter.
Bei Beginn im November (22.000 durch 12 mal 2) läge er drüber.
Wenn er das Honorar erst ab 2023 erhält und nicht bilanziert, also die Rechnung später rausschickt, läge er bei 0,-€.
"Wie sieht denn die Prognose für 2023 aus?"
=>
"dass die 5.250€, die ich eigentlich nur einmalig für das Projekt bekomme,"
[Was auch immer "eigentlich" in diesem Zusammenhang bedeutet]