Frei eingetragen nach Krankschreibung?
Hallo,
Ich war am Freitag beim Arzt und wurde bis Dinestag krank geschrieben. Dies habe ich auch direkt meiner Chefin mitgeteilt. Am Samstag wurde dann der Dinestplan erstellt und mir meine freien Tage auf Montag und Dienstag, sprich auf mein krank gelegt und ich muss nun Mittwoch bis Sonntag arbeiten. Ich arbeite in der Gastronomie.
Nun ist meine Frage, ob die Tage nun auch als frei eingetragen werden und nicht als krank? Weil mir durch die 5 Tage ja auch 2 Tage Ausgleich zustehen bzw. ob das auch rechtlich in Ordnung ist, da der Dienstplan ja nach meiner Krankmeldung erst erstellt wurde.
Liebe Grüße, Alina
3 Antworten
Die Tage, an denen du krank geschrieben bist, werden mit Lohnfortzahlung ausgeglichen. Eine zusätzliche Freizeit wird dir dann nicht mehr gewährt. Wenn jemand mit einem Montag bis Freitag Job am Wochenende krank wird, werden ihm ja auch keine zusätzlichen zwei freien Tage gewährt. Da der Dienstplan bereits erstellt war, sind deine freien Tage durch die Kranktage ausgeglichen.
das ist eine sehr verzwickte Sache, wenn deine Chefin sagt das die Dienstpläne am Freitag schon geschrieben waren ,dir aber noch nicht ausgehändigt wurden dann kannst du nichts machen, dann sind deine freien Tag weg.
Da steht die Aussage deiner Chefin und wie willst du das Gegenteil beweisen so das du deine freien Tage im Anschluß zur AU bekommst.
Ich habe keine Idee was man machen könnte.
Wird der Dienstplan immer am Samstag erstellt?
Hast Du ansonsten feste Tage, an denen Du arbeitest?
Nein, meine freien Tage sind immer unterschiedlich. Der Dienstplan kommt meistens spätestens Samstag oder Sonntag, sollte aber eigentlich immer spätestens freitags fertig sein, jedoch passiert das öfter, dass es erst kurz vor knapp veröffentlicht wird.