Flohmarkt/ Ebay Kleinanzeige?

2 Antworten

Das hat @Privatier59 schon sehr schön erklärt.

Aber eventuell noch zur Präzision:

Wenn Du nur Sachen aus eigenen Boden-, oder Kellerentrümpelungen verkaufst, ist es weder Gewerbe, noch steuerlich relevant.

Wenn Du Sachen verkaufst, die Du Dir zum Zweck des Verkaufs beschafft hast (gakauft, oder schenken lassen), ist es steuerlich relevant und auch Gewerbe.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
samylucky 
Fragesteller
 30.07.2023, 19:26

Genau das habe ich verstanden, aber welche gewerbe ist richtig gewerbeschein oder reisegewerbe

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wfwbinder  30.07.2023, 19:28
@samylucky

"Gewerbliche Anbieter auf Floh- und Trödelmärkten werden vorrangig die Bestimmun- gen zum Reisegewerbe beachten müssen. Standinhaber auf solchen Privatmärkten benötigen eine Erlaubnis, die sogenannte Reisegewerbekarte. Diese kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden."

Google 10 Sekunden.

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Zum Gewerbe wird das durch Gewinnerzielungsabsicht.

Die kann sich durch häufige Teilnahme an Flohmärkten zeigen.

Auch von Bedeutung ist, woher man die angebotenen Sachen hat. Wer nur seinen Haushalt entrümpeln will ist insofern gut dran. Anders sieht es aus, wenn man Gegenstände zum Weiterverkauf eingekauft hat. Das zeigt immer Gewinnerzielungsabsicht.

Dann wäre nicht nur Gewerbeanmeldung erforderlich. Man müßte auch die steuerlichen Pflichten eines Gewerbetreibenden erfüllen.