Fiverr als Student mit Bafög?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
dass ich nicht mehr als 450 Euro im Monat dadurch verdiene

Die Grenze ist 5.400,- pro Jahr, das ist in Deinem Fall wichtig, weil bei freiberuflicher Tätigkeit die Gewinne schwanken können.

also die vom Bafög und Kindergeld gesetzte Grenze

Nur Bafög, beim Kindergeld gibt es keine Grenze.

Gewinn ist Einnahmen abzüglich Ausgaben. Also besonders die Ausgabenbelege sammeln.

Du solltest überlegen, ob Du nicht für die Umsatzsteuer optierst, weil Du vermutlich nur Unternehmer als Kunden haben wirst. Eventuell auch ausländische, wo ohnehin keine Umsatzsteuer anfällt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dankeschön
Ist es dann ausreichend die Umsatzsteuer zu machen oder muss ich trotzdem einen Antrag als Freiberufler stellen?

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@revolzer

Wenn Du Dich nicht als "Freelancer" bezeichnen würdest, sondern als das was Du wirklich bist (Gewerbetreibender), dann wüsstest Du wohl, dass Du gar nichts verdienst.

Du machst Gewinn.

Und ein Gewerbe muss man bei der Stadt/Gemeinde anmelden.

Dann bekommst Du vom Finanzamt Post und gibst später zwei (nicht eine) Steuererklärung ab - Du hast die Umsatzsteuer vergessen.

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@revolzer

Kein "Antrag" als Freiberufler, sondern den "Fragebogen zur steuerliche Erfassung" ausfüllen.

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@cats123

Aber warum soll ich denn ein Gewerbe anmelden wenn ich für 0-200 Euro im Monat auf Fiverr Logos male?
Die Umsatzsteuer müsste doch irrelevant sein dank der Kleinunternehmerregelung oder nicht?

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@revolzer

Sagte ich nicht oben, dass Du ein Gewerbe ausübst?

Ob Du nun malst oder Hundefutter verkaufst - ein Gewerbe ist anzumelden.

Was das mit der USt zu tun haben soll, verstehe ich nicht.

Übrigens - wenn Du entgegen dem o.g. Rat die Kleinunternehmer-Regelung wählst, dann verrate bitte, wo Du das Geld aus dem Fenster wirfst - ich kenne jemanden, der es gerne aufhebt.

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@cats123

Ich komme langsam ganz aus dem Konzept...
Warum wirft man mit der Kleinunternehmer-Regelung Geld aus dem Fenster?

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@revolzer
Monat auf Fiverr Logos male

Ich widerspreche @cats123 hier allerdings auch, denn Logos malen und Texte schreiben, fällt unter freien Beruf, weil urheberrechtlich geschützt.

Die Umsatzsteuer müsste doch irrelevant sein dank der Kleinunternehmerregelung oder nicht?

Du wirst fast nur unternehmerische Kunden haben und für die ist es egal, ob Du 200,- Euro als Kleinunternehmer, oder 214,- Euro inkl. 7 % Steuer berechnest. Aber Du hast aus Deinen Kosten Vorsteuerabzug. das ist bares Geld.

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Ja, wenn Du freiberuflich tätig bist, dann musst Du das dem Finanzamt mitteilen. Solltest Du gewerblich tätig sein dann ist eine Gewerbeanmeldung fällig.

Wenn jemand freiberuflich tätig wird (was er nicht ist), dann muss er das n i c h t dem Finanzamt mitteilen.

Das erfährt von seiner Tätigkeit durch die Steuererklärunge(en).

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@Steinemann

Du kannst im Netz Paragrafen finden, sie aber nicht lesen.

Wo steht da, dass eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden ist?

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@cats123

Entschuldige, wusste nicht dass Du nicht lesen kannst. Im dritten Satz steht's.

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@Steinemann

Du kennst den Unterschied zwischen "hat anzumelden" und "muss anmelden"?

Nein?

Ein "hat" bringt keine Folgen (Zwangsgeld oder sonstwas) - ein "muss" tut dies.

Es bleibt dabei - eine freib. Tätigkeit muss nicht angemeldet werden.

Frag mal einen Praktiker.

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@cats123

Das glaubst Du doch selber nicht was Du da daherschwurbelst!

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@Steinemann

Auch wenn man neue Wörter erfindet, hat man immer noch keine Ahnung von der Arbeit in einem Finanzamt.

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@cats123

Naja, für mehr Ahnung als Du langt's zum Glück noch 😀

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@cats123

Ja ich merk's gerade 😆. Hatte mich schon gewundert dass Du Dich so weit aus dem Fenster lehnst.

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