Firmenwagen im EU-Ausland anmelden

2 Antworten

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Wieder eine Frage meiner Lieblingssorte.

Geht das? Ohne das gesagt wird, was damit erreicht werden soll.

Oder, auch sehr beliebt: "Mein Nachbar hat sein Auto im Nachbarland angmeldet und spart 300,- Euro Kfz-Steuer, das will ich auch," ohne zu sehen, dass man sich damit 500,- Euro zusätzliche Kosten einfährt. Alles getreu dem Grundsatz: "Steuern sparen, egal was es kostet."

Nun zu Deiner Frage:

Gehen tut alles, man muss sich nur fragen, was man sich dabei für Kosten verursacht und welche rechtlichen Folgen eintreten, bzw. aufwendig vermieden werden müssen.

Natürlich kannst Du ein Auto kaufen. Du kannst es dem Mitarbeiter, der im Nachbarland wohnt überlassen und das in den Anstellungsvertrag aufnehmen. Hier fangen die ersten steuerlichen Folgen an. Wenn er den Wagen privat nutzen darf, sind wird beim geldwerten Vorteil.

Arbeitet er beim deutschen Haupptbetrieb, oder bei einer selbständigen ausländischen Niederlassung. Dann kann die den Wagen dort anmelden.

Gibt es keine ausländische Niederlassung udn der Wagen soll auf die Firma zugelassen werden, muss eine geschaffen werden.

Ist die Vereinbarung so, dass der Mitarbeiter den Wagen auf seinen Namen zuläßt, könnten damit andere Probleme auftauchen, weil z. B. Werkstätten die Rechnungen auf den Namen in der Zulassungsbescheinigung (Kfz-Schein) ausstellen udn damit der Vorsteuerabzug weg wäre.

Ist der Wagen finanziert, will die Bank eventuell nicht akzeptieren, dass der Wagen auf einen anderen zugelassen ist.

Wie schon geschrieben, theoretisch geht alles, die Frage ist, was soll erreicht werden und lohnt sich der Aufwand.

FGM76 
Fragesteller
 01.09.2014, 18:10

Vielen Dank erstmal für die Antwort! Erreicht werden soll dadurch eigentlich nichts spezielles. Firma A ist nunmal in Deutschland und Mitarbeiter B wohnt nuneinmal mit seiner Familie im EU-Ausland, wo Firma A keine Zweigniederlassung betreibt - und deshalb auch keine gründen wird. Mitarbeiter B wird den Firmenwagen insbesondere für seine Fahrten zwischen Deutschland und EU-Ausland benötigen.

Der Wagen soll deshalb auf seinen Namen ausgestellt werden, weil er ihn in seinem Land anmelden soll und Firma A dort keine Niederlassung betreibt - ihn also dort auch nicht anmelden könnte. Die große Frage ist jetzt auch, ob die KfZ-Zulassungsstelle im EU-Ausland hiermit Probleme haben könnte.

Etwaige Rechnungen z.B. aus Versicherungen, Sprit und Reparaturen müsste der Mitarbeiter B regelmäßig der Firma A weiterberechnen, sodass hier die Vorteile z.B. aus Vorsteuerabzug gewahrt bleiben.

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Kann Mitarbeiter B das Auto nun in diesem EU-Land problemlos anmelden?

Das muß man die Kfz-Zulassungsstelle in besagtem Land fragen.

Und kann Firma A das Auto in Deutschland abmelden und trotzdem weiterhin Eigentümer bleiben?

Haltereigenschaft ist ein öffentlichrechtliches Kriterium, Eigentum ein zivilrechtliches.

Darüber hinaus noch die Frage ob etwas dagegen spricht, dass der Nutzungsüberlassungsvertrag auch direkt vorsieht, dass Familienmitgliedervon Mitarbeiter B das Auto mitnutzen können?

Das wird die Kfz-Zulassungsstelle nicht interessieren.