20 Jahre altes Auto als Firmenwagen anmelden. Geht das?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was die beiden mit der 15-Regelung schreiben ist korrekt.
 
Aaaaber:
Das Fahrzeug kann nicht ins Betriebsvermögen eingelegt werden, wenn es nicht zu mindestens 10% betrieblich genutzt wird. Und das dürfte bei "Kundenbesuche mittels Auto muß derjenige nicht machen" (Falschkomma entfernt -EB) wohl der Fall sein.
 
Es kann auch aus demselben Grund nicht in das (umsatzsteuerliche) Unternehmen übernommen werden.

Die 15 sollte 1% heißen. Sorry.

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Theoretisch grundsätzlich mal ja, wenn man dem Finanzamt eine Notwendigkeit glaubhaft machen kann. Dann kannst Du auch ein älteres Fahrzeug betrieblich geltend machen. Mir stellt sich allerdings die Sinnfrage. Weshalb eine alte Kiste mit 1% vom BLP mit Fleiß versteuern, wenn quasi fast keine AfA mehr geltend gemacht werden kann und es auch keine echte Notwendigkeit dafür gibt? Verdienst Du zuviel Geld und zahlst gerne Steuern?