Falsche Angaben beim Notar strafbar?
im Vergleich vor dem Landgericht verpflichteten sich meine „Eltern“ mich im vorangegangenen Grundstücksstreit mit einer Auflassungsvormerkung mit festgelegten Vereinbarungen einzutragen. Jetzt haben sie bei einem Notar vorgesprochen und das Urteil verheimlicht um andere Forderungen durch den Notar beurkunden zu lassen. Das ist natürlich aufgeflogen. Machen sich meiner „Eltern“ damit strafbar?
4 Antworten
Macht man sich strafbar, wenn man seine Schulden nicht bezahlt?
Natürlich nicht.
Wieso sollten sich die Eltern strafbar machen, wenn sie nicht die Auflassungsvormerkung in der geschuldeten Form abgeben?
Das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Es geht um Durchsetzung der Ansprüche aus einem gerichtlichen Vergleich. Diese Ansprüche kann man im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen. Die gesamten Kosten dafür tragen die Schuldner
Nein, Sie sind dir zu vorgekommen. Deine Auflassungsvormerkung kann man ja immer noch eintragen, nur eben hinter den anderen.
Dein Klageantrag war nicht weit genug gefasst.
Wir kennen das Gerichtsurteil nicht, aber wenn man etwas beurkunden lässt, was nicht richtig ist, so kann das eine mittelbare Falschbeurkundung sein.
Um den Fall komplett beurteilen zu können müsste man den ganzen Sachverhalt kennen.
Das hört sich nach einem Betrug an. Google mal nach §263 StGB.