Vielen Dank, damit ist mir schon sehr geholfen!

"arbeitnehmerähnlich" kann ich auch nicht so genau erklären. Es handelt sich um eine Anstellung als freier Mitarbeiter mit Prognoseregelung. Aber nicht so wichtig.

Die doppelte Haushaltsführung kannte ich nur im Zusammenhang mit einem Zweitwohnsitz. Ich übernachte dann jedoch immer bei Freunden. Kann ich hier also trotzdem in irgendeiner Form etwas absetzen?

Und noch mal zum wichtigsten Punkt: Sagen wir mal ich fahre von Stadt A nach Stadt B, 200km. Arbeite dort 4 Tage, fahre also 4 Tage von der Freundes Wohnung 20km zur Arbeit. Schließlich wieder nach Stadt A. Das bedeutet: (200km x 0,3€) + (4 x 20km x 0,3€) Einfache Entfernung, die Rückreise kann ich nicht einbringen.

Sehe ich das richtig?

...zur Antwort