Steuererklärung duales Studium? Fahrkosten absetzen ohne Zweitwohnsitz?
Hallo!
Ich sitze hier gerade an meiner Steuererkärung und verzweifele an der Frage, ob ich meine Fahrtkosten von Wohnung zu Arbeitgeber eintragen kann.
Mein Fall: Ich mache ein duales Studium und wohne deshalb maximal 3 Monate nur in einer Stadt und ziehe dann wieder um. Da es laut Gesetz heißt, dass ich mich erst nach 6 Monaten Aufenthalt ummelden muss, habe ich meinen einzigen Wohnsitz noch bei meinen Eltern. Wenn ich nun allerdings in der Praxisphase bin, habe ich Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, die ich eigentlich absetzen könnte, aber geht das auch, wenn ich diesen Wohnsitz nicht angemeldet habe?
Liebe Grüße Katja :)
2 Antworten
Wird in der Steuererklärung nach der Entfernung vom gemeldeten Wohnsitz zur Arbeit gefragt, oder nach der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitstätte.
Deine Meldung, oder nicht Meldung vom Wohnsitz ist eine Frage des Melderechts.
Hier geht es um Steuerrecht.
Also, Du gibst die Entfernung an, die Du fährst.
Wo hast Du denn das mit den sechs Monaten her? Es sind zwei Wochen.
Wenn es Werbungskosten gibt, kann man die auch geltend machen (das Einkommensteuer-Gesetz richtet sich nicht nach dem Melderecht).
Wer vorübergehend in einer Zweitwohnung wohnt, muss sich erst nach 6 Monaten ummelden.
Das wären die Ausnahmen bei der Meldefrist. Ich kann mich ja nicht 4 Mal im Jahr ummelden.