Alle Informationen findest du auf der Internetseite deiner und auch auf der jeder anderen Zulassungsstelle. Wenn du das Auto auf den Namen einer anderen Person zulassen möchtest, brauchst du deren schriftliche Vollmacht. Das Ausfuhrkennzeichen gibt es nur an der zuständigen Zulassungsstelle. Das Kurzzeitkennzeichen gibt es neben der zuständigen auch bei der Zulassungsstelle am Standort des Fahrzeugs.
Die Frage ist, ob der Monetur vorher wusste, dass die Ringe benötigt werden. Es kann sein, dass dies erst ersichtlich wurde, nachdem er die alten Räder (eigentlich hätte dafür ein Rad gereicht) demontiert hat. Dennoch ist es so, dass ich als Monteur davon ausgehe, dass die Räder passen, die der Kunde zum Radwechsel mitbringt.
Ein allgemeines Rückgaberecht gibt es bei Privatkäufen nicht. Bestenfalls erhältst du Gewährleistung und/oder Garantie.
Wenn du dir nicht sicher bist, Finger weg! Lass dich nicht zu irgendwas überreden.
Es gibt mittlerweile B197, das ist in der Ausbildung teils Schalter teils Automatik, in der Prüfung nur Automatik. Hinterher darfst du beides fahren.
Rein Automatik geht in Anbetracht der Entwicklung auch. In Zukunft wird es Neufahrzeuge ausschließlich als Automatik geben.
Mündliche Verträge gelten, sind aber schwer nachzuweisen.
Wenn es außer dem Fahrlehrer keine Zeugen gibt, hast du Glück gehabt.
Grob geschätzt 2000-4000 Euro, je nach Region und Werkstatt.
Eine vorherige Abmeldung ist nicht nötig, aber möglich. Einfach die Fahrzeuge tauschen und dann mit den Papieren zur Zulassungsstelle fahren und neuen Halter eintragen lassen. Dafür wird eine eVB Nummer benötigt.
Wenn die Polizei dich kontrolliert, woher sollten die Beamten wissen, welcher Fahrerkreis bei der Versicherung angegeben wurde? Das steht nicht in der Zulassungsbescheinigung oder im Führerschein.
Es ist immer das Auto versichert, nicht der Fahrer.
Wenn du nicht bezahlen willst, dann versuche, die Angelegenheit noch ein Jahr hinauszuzögern.
So ein Abschleppwagen ist in der Anschaffung nicht günstig, dazu die Kfz-Betriebskosten plus Fahrervergütung, das kommt schon hin.
Die Verwaltungsgebühren sind wahrscheinlich die gleichen, wie bei einer tatsächlich stattgefundenen Schleppfahrt.
Die Privathaftpflicht zahlt keine durch Kfz verursachten Schäden. Dazu ist einzig und allein die Kfz-Haftpflichtversicherung des jeweiligen Kfz zuständig, ganz egal, ob das dein Kfz ist, oder nicht.
Die Reifengröße im Fahrzeugschein ist nur eine zulässige Größe, nicht jedoch die einzige. Alle weiteren, zulässigen Größen findest du in den CoC-Papieren deines Fahrzeugs.
Da du nur Reifen und keine Räder bestellt hast, passt das nicht.
Noch ein Tipp: Die Auswahl der Teile überlässt du besser dem Händler. Denn dann wäre es sein Fehler gewesen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis, dazu noch der Schaden... das wird eine harte Zeit für dich.
Der Kollege, auf dessen Namen das Auto gemietet wurde, wird sich auch noch freuen.
Du musst nichts bezahlen. Dafür ist die Teilkasko zuständig. Diese hat keine SF-Klassen, also wird nicht zurückgestuft. Für den Eigentümer des Wagens gibt es keine Unkosten, abgesehen von der SB. Es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart.
Er lässt das Auto ungefragt verschrotten, weil er nicht wusste, wer der Eigentümer ist. Danach ist ihm der Eigentümer ganz plötzlich bekannt, damit er noch Standgeld kassieren kann.
Der Herr hätte sich vorher entscheiden sollen: Entweder Verschrottung ohne Standgeld oder Eigentümer ausfindig machen und Standgeld kassieren, aber nicht beides.
Wenn er nicht weiß, wem das Auto gehört, dann weiß er doch ebenfalls nicht, wer Standgeld bezahlen soll.
Seine Handlungen sind sehr widersprüchlich.
Du hast es selbst unterschrieben. Mit 1/5 der Gebühren als Entschädigung solltest du dich glücklich schätzen.
ich habe gestern meinen Führerschein bestanden
Herzlichen Glückwunsch
und bin nun auf der Suche nach einem Fahranfänger Auto welches nicht zu viel Unterhalt, steuern und Versicherung kostet.
Als Fahranfänger ist die Versicherung interessant. Die Steuer ist bei Kleinwagen eher gering, kann eigentlich außer Acht gelassen werden.
Ich habe schon ein bisschen im Internet geguckt und habe einen gebrauchten Mini Cooper mit nur 60000km gefunden welcher sogar Winter und Sommerreifen dabei hat. Da reifen ja immer sehr teuer sind dachte ich dies ist ein gutes Angebot.
Wie alt ist der Cooper denn? Diesel oder Benziner? Schön dass Sommer- und Winterreifen (oder -räder?) dabei sind. Doch so teuer wie du denkst, sind Reifen nicht, wenn es denn normale Größen sind.
Jetzt bin ich am überlegen ob dieses Auto eine gute Wahl wäre oder ob ich lieber nach einem Opel Corsa oder Vw Polo gucken sollte.
Die wären in Sachen Kaufpreis und Unterhalt (nicht Steuer und Versicherung) definitiv günstiger.
Über Tipps würde ich mich sehr freuen und bedanke mich schonmal im Voraus :)
Jüngere Modelle asiatischer Fabrikate wie z. B. Hyundai, Kia oder Toyota schneiden bei Tests häufig gut ab. Klingt vielleicht im ersten Moment komsich, ist aber wahr.
und ich habe gehört dass gerade diese Anfänger Autos wie Corsa und Polo immer sehr teuer in der Versicherung sein sollen da sie von sehr vielen Fahranfängern gefahren werden und viele Unfälle damit passieren
Neben Anfängerautos sind auch die gängigen Modelle teuer in der Versicherung.
Im AU-Bericht geht es nur um die AU.
Alle vorhandenen Mängel sind auf dem HU-Bericht gelistet.
Wenn das Fahrzeug geringe Mängel hat, dann gibt es eine Plakette.
Ob der Mangel behoben wurde, musst du selbst überprüfen.
Ein Stundenverrechnungssatz von 140 Euro ist bei Vertragswerkstätten nicht ungewöhnlich, für Mitsubishi allerdings etwas hoch. Normalerweise solltest du dich vor der Inspektion oder Reparatur beraten lassen, welche Arbeiten und dementsprechend Kosten anfallen.
Was wurde im Rahmen der Inspektion durchgeführt?
Auf der Rechnung sollte alles genauestens gelistet sein. Wenn nicht, unseriöse Werkstatt.
Was kannst du gegen den Stundenverrechnungssatz sagen? Gar nichts. Du gibst dich mit Erteilung des Reparaturauftrags damit einverstanden. Wie bereits erwähnt, das nächste Mal vorher informieren, nicht hinterher.
Erteilung der Fahrerlaubnis erst mit Aushändigung des neuen Führerscheins