Leistung im Dezember gegeben, Geld im Januar erhalten - welches Jahr gilt für EÜR?

2 Antworten

Für die Umsatzsteuer: 2015, was die Grundlagen für die Umsatzsteuer betrifft, aber 2016 für die Entstehung der Umsatzsteuer, wenn IST-Versteuerung genehmigt wurde. Ansonsten natürlich anders. Der Sachverhaltsdarstellung ist leider nicht Zielführendes zu entnehmen.

Für die Gewerbesteuer und für die Einkommensteuer: Kommt auf die Art der Gewinnermittlung an. Hier wegen 

EÜR

wohl 2016.

Das sind deine Probleme? 

Okay danke. Umsatzsteuer fällt bei mir nicht an, weil der Leistungsempfänger im Ausland sitzt und er die Umsatzsteuerschuld trägt.

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Da gilt das strenge Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG und gehört damit nach 2016.

Danke !

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