Leistung im Dezember gegeben, Geld im Januar erhalten - welches Jahr gilt für EÜR?
Hallo,
Wenn ich jemanden eine Dienstleistung im Dezember 2015 leiste, aber erst im Januar 2016 ausgezahlt werde, zu welchem Jahr gilt dann der Umsatz nach der EÜR (2015 oder 2016)
2 Antworten
Für die Umsatzsteuer: 2015, was die Grundlagen für die Umsatzsteuer betrifft, aber 2016 für die Entstehung der Umsatzsteuer, wenn IST-Versteuerung genehmigt wurde. Ansonsten natürlich anders. Der Sachverhaltsdarstellung ist leider nicht Zielführendes zu entnehmen.
Für die Gewerbesteuer und für die Einkommensteuer: Kommt auf die Art der Gewinnermittlung an. Hier wegen
EÜR
wohl 2016.
Das sind deine Probleme?
Okay danke. Umsatzsteuer fällt bei mir nicht an, weil der Leistungsempfänger im Ausland sitzt und er die Umsatzsteuerschuld trägt.
Da gilt das strenge Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG und gehört damit nach 2016.