Erhöhte Nebenkosten im Rahmen einer Mitteilung der Kaltmieterhöhung - muss man unterschreiben?
Liebe Community,
ich habe eine (soweit korrekte) Kaltmieterhöhung ab 01/2024 erhalten. Allerdings ist dort unter "gleichbleibende Nebenkosten" eine zu hohe Summe aufgeführt, nicht die, die ich im Moment zahle. Damit ist auch die neue Gesamtmiete entsprechend zu hoch angesetzt. Eine Betriebskostenabrechnung für 2023 ist noch nicht eingegangen.
Da stellen sich einige Fragen (Schlamperei ist es in jedem Fall):
- Macht dieser Fehler die ganze Mitteilung ungültig, oder bin ich trotzdem zur fristgerechten Unterzeichnung verpflichtet?
- Verpflichte ich mich mit der geforderten Unterschrift, die höhere Summe zu zahlen, auch wenn aus der noch ausstehenden Nebenkostenabrechnung ein solcher erhöhter Abschlag sich nicht begründen lässt?
- Falls noch im Rahmen der Zustimmungsfrist eine Nebenkostenabrechnung eingeht, die eine Erhöhung des Abschlags auf den genannten Betrag begründet: wie steht es mit meiner zwölfmonatigen Einspruchsfrist gegen die Nebenkostenenabrechnung? Falls ich die Nebenkostenabrechnung erfolgreich anfechte, habe ich dann trotz meiner Unterschrift unter der zu hoch angesetzten Gesamtsumme die Möglichkeit, den Betriebskostenabschlag wieder zu mindern?
Ich hoffe, ich konnte das Problem verständlich machen und jemand kennt sich mit so etwas aus!
Grüße
Raphi
4 Antworten
Was willst Du denn erreichen?
1. Die berechtigte Erhöhung der Kaltmiete um 2 oder 3 Monate herauszögern, weil offenbar irrtümlich die "gleichbleibenden Nebenkosten" falsch beziffert wurden?
2. Nicht der irrtümlich falsch bezifferten Nebenkostenvorauszahlung zustimmen.
Im zweiten Fall könnte man ja das vorgefertigte Antwortschreiben verändern, ein neues anfordern oder selbst eine Zustimmungserklärung zur Erhöhung der Kaltmiete verfassen. Das ergibt zumindest keinen Ärger.
Eine Nebenkostenabrechnung für 2023 dürfte übrigens noch niemand erhalten haben. Soweit ich weiss, ist das Jahr ja noch nicht zu Ende.
Es kommt doch nicht auf die Form an. Schreib einen Brief mit der Info: ich stimme der neuen Kaltmiete ab dem 01.01.24 in Höhe von xy zu. Unterschreiben und zurück. Und genau so zahlst du es dann.
Wenn etwas falsch ist, dann teile denen das so mit und teile mit, dass du dass solange nicht unterschreibst, bevor der Fehler nicht behoben wurde. Wenn eine Erhöhung ansteht, und das dann korrekt ist, musst du zahlen.
Nicht unterschreiben und eine Abrechnungskerrektur verlangen, wenn was am schreiben widersprüchlich ist.