Ja, das stimmt – bei einer anerkannten Behinderung kann das Finanzamt 60 Cent pro Entfernungskilometer ansetzen. Das ist eine echte Erleichterung!
Wichtig: Wenn du in Zeile 31 der Anlage N korrekt einträgst, dass du einen entsprechenden GdB hast (z.B. GdB ≥70 oder G mit ≥50), setzt das Finanzamt das in der Regel automatisch um.
Du brauchst keinen Lohnsteuerhilfeverein dafür – es reicht, den Nachweis beizufügen (z.B. Kopie des Ausweises).