Erbschaftssteuer für Kinder fällig bei Tod beider Ehegatten?

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Es ist richtig, beim Berliner Testament verliert jedes Kind einen der Freibeträge und würde bei sehr hohen summen auch noch im Steuersatz nachteile haben.

Sonst 400.000,- pro Kind und Elternteil, also 800.000,- pro Kind, mit Berliner Testament nur noch 400.000.- pro Kind.

Aber in Deinem Sachverhalt könnte man tricksen.

Gesetz:

Einer der Eltern stirb direkt beim Unfall. Der andere, schwer Verletzt einige Zeit später.

Dann könnten die Kinder (stört ja nun keinen mehr), für den 1. Erbfall auf dem Pflichtteil bestehen. Der zweitversterbende bekommt dann weniger, aber es gibt eben mehr Steuerfreibetrag.

Zur Anschaulichkeit:

Gesamtvermögen 1.000.000,- 2 Kinder, Berliner Testament.

  1. Todesfall, nach berliner Testament alles an den verbleibenden.

Die Kinder bestehen auf Pflichtteil. das ist 1/2 vom Gesetzlichen Erbe. gesetzliches Erbe Pro Kind 250.000,-, Pflichteil 125.000,-.

Der Zweitversterbende hat dann noch 750.000,-.

Da erben beide Kinder je zur Hälfte 375.000,-, wieder frei.

Also trotz Nachteil Berliner Testament alles frei.

Über 1 Mio. bricht es sich dann mit dem Berliner Testament.

Aber auch bei "normalen" fällen kann man sich ja in der Familie einigen und die Kinder könnten in Absprache auf Pflichtteil bestehen, um die Steuer zu sparen.

In aller Regel ist da nichts zu "tricksen", weil die Insassen des Fahrzeugs nicht zur selben Zeit sterben.

Man untersucht in solchen Fällen sehr gründlich, wer den anderen überlebt hat. Gerade wenn es sich um eine Patchwork-Familie gehandelt hat, haben die Kinder beide ein großes Interesse daran, wer zuerst verstorben ist.

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@EnnoBecker

Guten Tag EnnoBecker, ich meinte mit dem Tricksen das einfordern des Pflichtteils, weil man damit trotz Berliner Testament im Rahmen der Freibeträge bliebe.

Würde man nichts machen, also das Erbe komplett an den Zweiversterbenden gehen und von dort an die Kinder, würde Steuer entstehen.

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@wfwbinder

Richtig, in deinem Beispiel versterben die Leute deutlich nacheinander.

Vielleicht habe ich mich doof ausgedrückt. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass ein Zugleichversterben praktisch nicht vorkommt.

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@EnnoBecker

stimmt, dass ist extrem unwahrscheinlich. könne rein Eintragungsmäßig nur vorliegen, wenn beim Eintreffen des Arztes beide am Unfallort schon verschieden sind.

Wir hatten das aus unterschiedlichen Richtungen betrachtet.

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@wfwbinder

wenn beim Eintreffen des Arztes beide am Unfallort schon verschieden sind.

...UND es keine Möglichkeit gibt, den Todeszeitpunkt sicher festzustellen.

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