Erbfall Haus: bin ich benachteiligt, wenn ich einer Ausbezahlung zustimme?
Hallo,
Gerade wird in meiner Familie der Erbfall des Hauses meiner Großeltern diskutiert. Meine Schwester und ich sind die Erbberechtigten, da unsere Mama, Tante und Opa bereits verstorben sind.
Meine Oma wohnt noch im Haus im EG. Seit 7 Jahren, nach dem Tod unserer Mama, ist meine Schwester mit Partner dort eingezogen und hat die Wohnung im 1.OG übernommen. Ich war zu der Zeit im Ausland. Für mich kam eigentlich ein Einzug in das Haus nie in Frage, weswegen ich ursprünglich der Idee des Ausbezahlen lassens meines Erbteiles zustimmen wollte.
Das Haus steht in einer ruhigen, idyllischen kleinen Wohnsiedlung (7km zur Stadt), hat 1ha Grund, ca. 230qm Wohnfläche auf 2 Stockwerke, Garage, Fahrradschuppen, offene Garage, Carport, grosser Dachboden (nicht ausgebaut), grosser Keller mit Werkstatt, Veranda, kl. Werkstatt oben. Es wurde 1975 von meinen Grosseltern gebaut. Angeblich wurde das Haus auf 400.000€ geschätzt. Da meine Oma selbst noch im Haus wohnt, aber überlegt wird, es jetzt zu überschreiben (finanzielle Vorteile?!) wurde folgendes berechnet: die Whg meiner Oma würde i. Etwa 1000€ Miete kosten, x 12, Lebzeit wurde noch 10 Jahre geschätzt (82 ist sie jetzt), würde eine Minderung der Erbsumme um 120.000€ machen. Abzgl. Notarkosten etc. Sollte ich eine Summe von 120.000 - 125.000€ erben. Im Gegenzug würde meine Schwester die Pflege meiner Oma zuhause übernehmen.
Nun stehe ich vor der grossen Entscheidungsfrage. Von Anfang an hatte ich irgendwie Bauchschmerzen bei diesem Vorschlag. Mir ist es wichtig, dass meine Oma versorgt ist und ich mich nicht mit meiner Schwester zerstreite. Aus diesem Grund stimme ich normal immer zu, auch wenn es für mich eine Benachteiligung bedeutet.
Nun bin ich seit kurzem selbst verheiratet mit Stiefkind, eigenes Kind ist für nächstes Jahr geplant. Wenn wir uns so die Mietpreise anschauen, die Lenenshaltungskosten, dann frage ich mich ernsthaft, wie es möglich sein soll, dass ich in Mutterschutz gehe und wir nur 1 Gehalt haben. Ich bin mit 17 ausgezogen und hatte zb. Aus diesem Grund auch erst mit 38 die Möglichkeit, mir ein eigenes Auto zu leisten. Meine Schwester lebte viel länger zuhause und zog dann supergünstig in die Wohnung ihres Freundes bei seinen Eltern. Im Haus meiner Oma zahlen sie auch nur 400 oder 450€ Miete. Ich zahle für die Hälfte an qm das Doppelte. Ich habe das Gefühl, dass ich mich seit Jahren durchschlagen muss und meine Schwester da viel mehr Vorteile hat. Der Vorschlag bzgl Ausbezahlen fühlt sich für mich sehr nachteilig an. Meinen Anteil vermieten ist nicht gewünscht, Ferienwohnung auch nicht, mehr ausbezahlen können sie sich nicht leisten. Die Pflege meiner Oma durch meine Schwester sehe ich fraglich an, denn erst letztens war es nötig und ich bin auch eingesprungen. Meine Schwester ist gerade mit Kind nr. 2 schwanger.
Ich will keinen Vorteil, mich nicht zerstreiten, aber ich fühle mich einfach total benachteiligt. Mit 120.000€ kann ich mir in der heutigen Zeit keine Eigentumswohnung, geschweige denn ein Haus (an)kaufen. Ich bin es aber leid, dass immer ich diejenige bin, die sich durchboxen muss und am Ende nichts hat. Selbst einziehen ist aufgrund der Lage für meinen Mann und seine Tochter ungünstig - und ggf auch gar nicht gewünscht.
Was ist, wenn im worst case meine Schwester und Schwager sich scheiden lassen? Ich glaube kaum, dass sie so ein grosses Haus mit 2 Kids halten kann, und will. Wenn sie es verkauft, mit dem dzt Immobilienmarkt.. lass es 500.000€ wert sein? Und ich bin mit 120.000 ausgestiegen? Gegenüber wird grade ein Haus verkauft, ca 7 Jahre alt, wesentlich weniger Grund, viel kleiner, dazu am Hang, 1.300.000€.
Welche Möglichkeiten habe ich? Wie soll ich mich entscheiden?
4 Antworten
Die Alternative ist, das deine Grosseltern das Haus deiner Schwester schenken und dann noch 10 Jahre leben und du dann nichtmal ein Anspruch auf einen Pflichtteilsergänzugsanspruch aufs Haus hast.
Ergo nimmst du, was sie dir Anbieten und bist glücklich damit.
Also ganz verkehrt finde ich den Ansatz nicht, wenn man die Schenkung eben gerecht aufteilen will (wozu die Oma ja überhaupt nicht verpflichtet ist).
Ich würde so rechnen:
Wert der Schenkung an die Schwester sei 400.000 minus Wert des Wohnrechts. Den Wert des Wohnrechts ermittelt man über die Jahreskaltmiete mal Faktor aus der Tabelle. Für eine 82jährige wäre der Faktor 6,703 mal 12.000,- Jahreskaltmiete macht 80.400,-€. Also Wert der Schenkung 320.000, davon wird die Hälfte an Dich ausgezahlt, also 160.000.
Verkehrswert und Jahreskaltmiete könnte man durch einen Makler schätzen lassen. Momentan wurde das Wohnrecht mit 120.000 zu hoch berechnet, dafür nach Deiner Meinung der Verkehrswert zu niedrig.
Zum Thema zukünftiger Pflege der Schwester und ob und wie man das miteinrechnen sollte, weiss ich nichts. Natürlich wird die im Haus lebende Familie tendenziell eher Versorgungsaufgaben mitübernehmen, mit Pflegestufe wird es aber auch Pflegegeld geben und irgendwann geht die Oma vielleicht ins Pflegeheim.
Aber vermutlich möchte die Oma das auch so und geht davon aus, dass die Schwester für sie sorgen wird und daher auch mehr bekommen sollte.
Hallo
ich persönlich bin die letzten jahre immer nach der Devise verfahren, auf mein Bauchgefühl, und dann erst auf meinen Kopf zu hören, und das war auch gut so.
Und wenn deinBauchgefühl sagt laß es..dann laß es.
Ich würde an deiner Stelle ... wenn du selber tätig werden möchtest, auf der örtigen Bauamtsseite schauen, wie hoch auf der dortigen Karte die Grundpreise bzw Baupreise bei Altbauten von 1975 sind, hatte ich damals auch gemacht, alternativ kann man sich auch an einen Notar, bei mir war es ein alter Notar der noch dazu spezialisiert auf Miet und Erbrecht war.
also nur erstmal ein informationsgespräch nur zwischen dir und dem notar, und sagen würde ich der Schwester bzw Oma garnix davon.
Also entweder du rechnest das anhand der Karten vom Bauamt selber grob hoch oder der Fachanwalt für Erbrecht macht das...der kann auch gleich gucken, ob das mit der virtuellen Miete deiner Oma passt.
ich wohne am Stadtrand einer grösseren Stadt, das Grundstück ist noch Innenstadt und alleine das Grundstück hat schon einen Wert von 240tsd ...das Haus hat ca 240 qm Wohnfläche incl 40 qm Wintergarten...und als Wert komme ich so grob auf 500000tsd
also wenn ich das alles zugrunde lege, erscheinen mir die 120tsd zu wenig...weiß jetzt nicht ob der 1 ha garten bebaut werden könnte bei dir... dann wären wir bei ganz anderen Werten.
Also ich kann dir nur raten, guck erstmal grob da auf die Grundstückspreiskarten oder noch besser nehme dir einen Notar wie bei mir ...kostet nicht viel...jedenfalls war es mir wert gewesen...
Vielleicht kannst du ja danach irgendwann die katze ausm Sack lassen, wenn du genaues weißt das du dich kundig gemacht hast, und der notar wo du warst... kann da beim aufsetzen helfen...
alles Gute dir erstmal
eines hatte ich noch vergessen...spiel mit dem Notar mal alles durch...was der dazu sagt... wenn deine Oma wohnrecht behält dann ist das mit den 10 jahren Schenkungsverjährung eh nonsens, weil die Schenkung bei niessbrauch ab dem Todesfolgejahr zu laufen beginnt...aber mach dir notizen... schreibe deine Fragen auf und besprech das mit deinem Anwalt/Notar... und wenn ihr etwas vereinbart...dann sollte der Anwalt/ Notar da erstmal drübergucken,
Das Haus gehört also noch deiner Oma und deine Oma möchte es jetzt im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge an die eine Enkelin überschreiben (Schenkung)?
Wenn deine Schwester begünstigt wird, wieso sollst du dich dann an den Notarkosten beteiligen? Du hast dir die Situation doch so sicher nicht ausgesucht... Kann deine Schwester dich überhaupt ausbezahlen? Wann? Was ist mit der Schenkungssteuer, die dich dann auch treffen wird?
Ich sehe die Situation ähnlich verzwickt und benachteiligend wie bei meiner Frage hier letztens. Ich habe da noch und nöcher für plädiert, nicht blauäugig einer Auszahlung zuzustimmen. Der Grundstückswert sollte auf jeden Fall vernünftig geschätzt werden (Gutachten) und dann solltet ihr mal einen Spezialisten für Erbrecht und Steuerberater aufsuchen.