Erbfall Haus: bin ich benachteiligt, wenn ich einer Ausbezahlung zustimme?

4 Antworten

Die Alternative ist, das deine Grosseltern das Haus deiner Schwester schenken und dann noch 10 Jahre leben und du dann nichtmal ein Anspruch auf einen Pflichtteilsergänzugsanspruch aufs Haus hast.

Ergo nimmst du, was sie dir Anbieten und bist glücklich damit.

Also ganz verkehrt finde ich den Ansatz nicht, wenn man die Schenkung eben gerecht aufteilen will (wozu die Oma ja überhaupt nicht verpflichtet ist).

Ich würde so rechnen:

Wert der Schenkung an die Schwester sei 400.000 minus Wert des Wohnrechts. Den Wert des Wohnrechts ermittelt man über die Jahreskaltmiete mal Faktor aus der Tabelle. Für eine 82jährige wäre der Faktor 6,703 mal 12.000,- Jahreskaltmiete macht 80.400,-€. Also Wert der Schenkung 320.000, davon wird die Hälfte an Dich ausgezahlt, also 160.000.

Verkehrswert und Jahreskaltmiete könnte man durch einen Makler schätzen lassen. Momentan wurde das Wohnrecht mit 120.000 zu hoch berechnet, dafür nach Deiner Meinung der Verkehrswert zu niedrig.

Zum Thema zukünftiger Pflege der Schwester und ob und wie man das miteinrechnen sollte, weiss ich nichts. Natürlich wird die im Haus lebende Familie tendenziell eher Versorgungsaufgaben mitübernehmen, mit Pflegestufe wird es aber auch Pflegegeld geben und irgendwann geht die Oma vielleicht ins Pflegeheim.

Aber vermutlich möchte die Oma das auch so und geht davon aus, dass die Schwester für sie sorgen wird und daher auch mehr bekommen sollte.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjyg_7ika-BAxU3zgIHHbCxANYQFnoECA4QAw&url=https%3A%2F%2Fwww.sis-verlag.de%2Farchiv%2Fandere-sonstige-steuerarten%2Fverwaltungsanweisungen%2F7430-bmf-bewertung-einer-lebenslaenglichen-nutzung-oder-leistung-vervielfaeltiger-fuer-bewertungsstichtage-ab-1-januar&usg=AOvVaw0sUZ_QLgaVDAXnFn0ctcJn&opi=89978449

Hallo

ich persönlich bin die letzten jahre immer nach der Devise verfahren, auf mein Bauchgefühl, und dann erst auf meinen Kopf zu hören, und das war auch gut so.

Und wenn deinBauchgefühl sagt laß es..dann laß es.

Ich würde an deiner Stelle ... wenn du selber tätig werden möchtest, auf der örtigen Bauamtsseite schauen, wie hoch auf der dortigen Karte die Grundpreise bzw Baupreise bei Altbauten von 1975 sind, hatte ich damals auch gemacht, alternativ kann man sich auch an einen Notar, bei mir war es ein alter Notar der noch dazu spezialisiert auf Miet und Erbrecht war.

also nur erstmal ein informationsgespräch nur zwischen dir und dem notar, und sagen würde ich der Schwester bzw Oma garnix davon.

Also entweder du rechnest das anhand der Karten vom Bauamt selber grob hoch oder der Fachanwalt für Erbrecht macht das...der kann auch gleich gucken, ob das mit der virtuellen Miete deiner Oma passt.

ich wohne am Stadtrand einer grösseren Stadt, das Grundstück ist noch Innenstadt und alleine das Grundstück hat schon einen Wert von 240tsd ...das Haus hat ca 240 qm Wohnfläche incl 40 qm Wintergarten...und als Wert komme ich so grob auf 500000tsd

also wenn ich das alles zugrunde lege, erscheinen mir die 120tsd zu wenig...weiß jetzt nicht ob der 1 ha garten bebaut werden könnte bei dir... dann wären wir bei ganz anderen Werten.

Also ich kann dir nur raten, guck erstmal grob da auf die Grundstückspreiskarten oder noch besser nehme dir einen Notar wie bei mir ...kostet nicht viel...jedenfalls war es mir wert gewesen...

Vielleicht kannst du ja danach irgendwann die katze ausm Sack lassen, wenn du genaues weißt das du dich kundig gemacht hast, und der notar wo du warst... kann da beim aufsetzen helfen...

alles Gute dir erstmal

tellerchen  16.09.2023, 14:43

eines hatte ich noch vergessen...spiel mit dem Notar mal alles durch...was der dazu sagt... wenn deine Oma wohnrecht behält dann ist das mit den 10 jahren Schenkungsverjährung eh nonsens, weil die Schenkung bei niessbrauch ab dem Todesfolgejahr zu laufen beginnt...aber mach dir notizen... schreibe deine Fragen auf und besprech das mit deinem Anwalt/Notar... und wenn ihr etwas vereinbart...dann sollte der Anwalt/ Notar da erstmal drübergucken,

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Das Haus gehört also noch deiner Oma und deine Oma möchte es jetzt im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge an die eine Enkelin überschreiben (Schenkung)?

Wenn deine Schwester begünstigt wird, wieso sollst du dich dann an den Notarkosten beteiligen? Du hast dir die Situation doch so sicher nicht ausgesucht... Kann deine Schwester dich überhaupt ausbezahlen? Wann? Was ist mit der Schenkungssteuer, die dich dann auch treffen wird?

Ich sehe die Situation ähnlich verzwickt und benachteiligend wie bei meiner Frage hier letztens. Ich habe da noch und nöcher für plädiert, nicht blauäugig einer Auszahlung zuzustimmen. Der Grundstückswert sollte auf jeden Fall vernünftig geschätzt werden (Gutachten) und dann solltet ihr mal einen Spezialisten für Erbrecht und Steuerberater aufsuchen.