Erben räumen Garage nicht, wie ist die rechtslage?


09.10.2022, 14:50

Nutzungsrecht wurde Notariell vereinbart! Durch den sterbefall ist dieses natürlich erloschen! In einer Antwort war die Rede von einer 3 monatigen Frist!😯 Das geht schon seit fast 3 Monaten so, nochmal 3monate warten geht nicht!😲 geht das nicht schneller?

4 Antworten

Frist mit festen (realistischen) Datum benennen.

Danach befinden sich die Erben im Verzug und haben die Verzugskosten wie Anwalt und Miete der für euch nicht nutzbaren Garage zu tragen!

Fristsetzung schriftlich per einschreiben.

Darin die Androhung sonst auf deren Kosten zu räumen und einlagern zu lassen.

Ebenso Androhung ab dem Datum ..........., X Euro Nutzungsausfallentschädigung zu verlagen und dafür ggf. Vermieterpflandrecht geltend zu machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Mikkey  09.10.2022, 15:56

Richtig, allerdings ist m.E. eine Entschädigung ab dem Sterbetag durch die Erben zu leisten - in Höhe der ortüblichen Mieten.

Übrigens: Eine Garage ist kein Wohnraum, eine gewaltsame Öffnung kann damit durchaus im legalen Bereich liegen.

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Florian83 
Fragesteller
 09.10.2022, 20:11

Danke

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Florian83 
Fragesteller
 09.10.2022, 20:17

Muss die Frist 3 Monate sein? Solange warten wir schon fast! Da die Erben ja keinen Mietvertrag haben müssen wir uns da uns auch nicht um gesetzliche fristen für Mietverträge kümmern, wenn's keinen gibt!?

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wfwbinder  09.10.2022, 21:22
@Florian83

Was ist denn wirklich seit dem passiert? Wurde nur gesagt: "Sehen sie bitte zu, dass die Garage bald geräumt wird," oder wurde mal ein Termin gesetzt, etwas schriftlich gemacht?

Man muss Fristen setzen und das auch so, dass man es nachweisen kann.

Außerdem wissen wir hier auch nicht, wie viel in der Garage gelagert ist. Reicht ein Sprinter um es auf einen Schlag abzufahren, oder ist es mehr?

Die Frist muss zumutbar sein. Versuchen Sie es mit 4 Wochen. Die Leute müssen ja ein neues Lager anmieten können.

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Das Nutzungsrecht ist somit erloschen.

Wurde das Nutzungsrecht nur mündlich gemacht, oder gibt es eine schriftliche Vereinbarung?

Wie auch immer, ich persönlich würde bei einer mündlichen Vereinbarung neues Schloß einbauen bzw einbauen lassen.

Dann würde ich die räumen lassen. Die Kosten würde ich von den Erben einfordern.

Es gilt erst einmal zu klären, was ein lebenslanges Nutzungsrech bedeutet und ob es vererbbar ist.

tellerchen  09.10.2022, 18:46

eigentlich braucht der Nutzniesser nicht einmal sterben, das Nutzungsrecht würde schon ungültig werden, wenn der Nutzniesser, Demenz hat bzw für immer in Heimpflege oder in einer gesundheitlichen Einrichtung untergebracht ist, meine Mutter war damals in einem Pflegeheim dauerhaft untergebracht, rechtlcih gesehen war das Niessbrauchrecht aus ungültig, da der Nutzniesser, seinen Willen nicht mehr äußern konnte, weil unter Dauermorphium

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