Kann ich meine Garage zurück bekommen bei einer „Beschränkte persönliche Dienstbarkeit“?

1 Antwort

Da die Nutzung als „beschränkte persönliche Dienstbarkeit an Herrn…“ ins Grundbuch eingetragen wurde, erlöscht sie auch mit den Tod des Nutzers, ebenso die Zahlungen in diesem Zusammenhang. Eine Vererbung wurde durch diese Formulierung explizit ausgeschlossen.