Wenn man ein Haus erbt und verkauft es. Geht das dann in die Zugewinngemeinschaft ein?

2 Antworten

Das Erbe an sich fließt nicht in die Zugewinngemeinschaft ein. Wird das Haus allerdings verkauft muss der Gewinn entsprechend aufgeteilt werden. Um sicher zu gehen, würde ich bei Übernahme ein Gutachten erstellen lassen - alles andere bereitet danach nur Schwierigkeiten. Kommt es darauf an, dass dem Partner möglichst wenig zufließt, würde ich das Haus einfach nicht verkaufen und im Trennungsfall ein erneutes (günstiges) Gutachten erstellen lassen. Aber Vorsicht, wenn Instandhaltung, Renovierung aus gemeinsamen Geldern bezahlt wurden wird es kritisch! Dann sollten Sie sich das z.B. vertraglich absichern, wenn möglich.

imager761  07.02.2013, 18:55

Wird das Haus allerdings verkauft muss der Gewinn entsprechend aufgeteilt werden.

Unsinn. Die Immobilie oder dessen Verkaufserlös gehört ausschließlich dem Erben.

Vermögen der Ehegatten bleiben auch in Zugewinngemeinschaft strikt voneinander getrennt; eine Ausgleichung fände allenfalls durch hälftige Ausgleichszahlung über die Differenz der Zugewinne beider Ehegatten im Scheidungsfall an :-)

G imager761

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Erbe fallen in das Anfangsvermögen des Ehepartners, mindern also dessen Zugewinn (Endvermögen - Anfangsvermögen = Zugewinn).

Da dürfte selbst eine theoretische Verkehrswertsteigerung zwischen Erwerbs- und Verkaufszeitpunkt rechnerisch keinen Zugewinn des erbenden Ehegatten mehr ergeben :-)

G imager761