Erbe mit Stiefbruder?

3 Antworten

Schildere doch mal das eigentliche Problem, was Grundlage für deine Frage ist, anstatt scheibchenweise immer wieder neue Informationen zu liefern. D ist und bleibt zu 25% Eigentümer des Hauses, hat im Rahmen der Erbengemeinschaft weiterhin die Rechte, die er auch zuvor hatte. D hat mit dem Nachlass von B nichts zu tun und auch keine Rechte daran. Er darf natürlich das Haus betreten, darf aber den Nachlass von B nicht anrühren, wenn er nicht in einem Testamt als Erbe benannt wurde. C erscheint nach der bisherigen Schilderung Alleinerbe von B zu sein und darf somit vollständig über den Nachlass von B verfügen.

Bremerin64Fragestellervor 47 Minuten

Was ist dem persönlichen Sachen von B? Müssen die zwischen C und D aich geteilt werden?

D hat damit nix zutun, da nicht adoptiert

es sei denn D wurde in einem Testament bedacht, wie Alarm67 schrieb

Person D erbt nichts vom Erbe des Vaters, da nicht adoptiert!

Ausnahme:

Es gibt ein Testament, in dem D mit bedacht wurde.

Ansonsten ändert sich nichts an den Eigentumverhältnissen am Haus von D.

Es bleibt wie es ist!

Nur bei C verändern sich die Eigentumsverhältnisse.

Bremerin64 
Fragesteller
 07.05.2023, 16:47

Was ist dem persönlichen Sachen von B? Müssen die zwischen C und D aich geteilt werden?

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Alarm67  07.05.2023, 17:41
@Bremerin64

Was ist so schwer daran zu verstehen:

D erbt nichts vom Vater, da nicht adoptiert!

Dann gibt es auch nichts zu verteilen!

Was man freiwillig macht, ist eine andere Geschichte!

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Bremerin64 
Fragesteller
 07.05.2023, 18:59

Welche Rechte hat D in Bezug auf die Haus Grundbucheintragung, darf D einfach ins Haus heute? Zumal ja alle persönlichen Sachen von B noch vor Ort sind?

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Alarm67  07.05.2023, 19:08
@Bremerin64

D ist und bleibt Miteigentümer, logisch, durch das Erbe von der Mutter.

D hat genauso wenig/viele Rechte wie ihr!

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