Stiefbruder verstorben, Erbanspruch 2.Erbordnung da adoptiert?

5 Antworten

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" Durch eine Adoption erlangt das Kind die rechtliche Verwandtschaft. Das adoptierte minderjährige Kind erlangt die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten (§ 1754 BGB). Es gehört damit zu den Erben erster Ordnung. Das bedeutet auch: Stirbt das Adoptivkind vor den neuen Eltern, erben die Adoptiveltern. Mit der Adoption erlischt das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu den bisherigen Verwandten und die sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten (§ 1755 BGB). Das Kind ist nicht mehr gegenüber den leiblichen Eltern erbberechtigt." Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/erbfolge/#ixzz3aNS52ive

Dein Sachverhalt hat eine entscheidende Lücke.

Wenn ein Mensche ohne Ehefrau und/oder Kinder verstirbt, dann erben die Eltern.  Man sehe Eltern = Mehrzahl.

DEin Vater erbt die eine Hälfte und die Mutter Deines Bruders erbt die andere Hälfte.

Wenn die Mutter verstorben sein sollte, erben ihre Kinder, was dann eben nur Deine Schwester wäre.

Was mich etwas wundert, wie konnte Dich DEin Vater ganz alleine adoptieren. Eigentlich wird eine Adoption nur an Paare zugelassen. Ist Deine Adoptivmutter die 2. Ehefrau Deines Vaters?

Als einzige richtige Antwort DH.

Der Vater ist vermutlich der Stiefvater, der seine Mutter geheiratet hat.

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@Mikkey

Natürlich nicht "seine" sondern Belindas Mutter

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@Mikkey

OK, an die Version hatte ich nicht gedacht. Also, wenn der Adoptivvater vorher Belindas Mutter geheiratet hatte, wurde Belinda die Tochter. Vollerbberechtigt.

Aber wenn sein Stiefbruder starb, war der Vater der einzige Erbe.

Wenn der dann der Stieftochter (die solange nciht vom Bruder erben konnte wie der Vater lebt, oder anstatt der gemeinsamen Mutter geerbt hat, gibt es keinen Erbanspruch. Daher brauchte Belinda auch keinen Erbverzicht erklären.

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Hierzu ..meine Mutter brachte mich mit in die Ehe ( patchwork)..

Bekommt man aber nicht normalerweise vom Gericht mitgeteilt dass ein Verwandter gestorben ist, ich habe es nur durch meinem Vater erfahren ( ich wohne nicht in der selben Stadt wie Rest der Famile) Vllt bekommt man nur vom Gericht bescheid wenn man erbberechtigt ist.??

Mein Vater hat nun ein Testament wo nur Mutter nach seinem Tode allein Erbin ist..erst wenn sie stirbt ..soll das Erbe an meine Stiefschwester und mich  ( oder dann Enkelkinder) verteilt werden.  Also dies bedeutet auch wenn meine Mutter hat meine Stiefschwester nicht adoptiert..wenn Mutti stirbt wäre ich doch ihre Alleinerbin?? ..aber surch Testament des Vater erbt meine Stiefschwester dann doch? ?..oder kann Mutter später ihr eigenes Testament machen und mich und meine Kindern als Erben bestimmen..oder bekommt Stiefschwester doch die Hälfte weil Vater es so wollte?

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Hallo..also erst einmal Danke für die tollen Antworten. Also habe ich richtig gedacht..naja  nur die ganze Sache ist auch schon etwas länger her..Bruder ist seit 3 Jahren Tot..und nun bestimmt auch alles verjährt..aber mir ging es einfach nur ums Recht.

ich habe auch keine Ahnung um welche Summe es bei dem Erbe ging..aber es waren verschiedene Sparbücher, Versicherung und Kontoguthaben  und Auto vorhanden. Meinem Vater gönne ich sein Erbe. Aber ich denke ich kann jetzt im Nachhinein nichts mehr von meiner Schwester fordern..oder?

Du musst die Antworten hier selbst bewerten.

Richtig ist, dass Du nicht neben Deinem Vater erbberechtigt bist, sondern nach ihm. Dies gilt auch für Deine Halbgeschwister. (s. Antwort von wfwbinder).

Erst nach dem Tod des Vaters würdest Du direkt von einem der Geschwister erben (oder es von Dir).

Du hast also bis jetzt nichts verpasst, nun hast Du sogar einen Pflichtteilsanspruch auf den Nachlass des Vaters.

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Du bist durch die Adoption gleichberechtigt und hast vom Todestag an gerechnet 3 Jahre Zeit, das Erbe anzufordern. Nach den 3 Jahren erlischt der Anspruch.

Der Stiefbruder ist verstorben. Ehegatte oder Kinder gibt es nicht, also erben die Personen zweiten Rangs. Das sind Eltern und deren Kinder (adoptierte Kinder sind dabei leiblichen Kindern gleichgestellt).

Damit bist Du mit Deinem Vater und Deinem Stiefgeschwister zu gleichen Teilen erbberechtigt.

Da Du minderjährig adoptiert wurdest, bist Du eine "richtige" Schwester (§1754 BGB): http://dejure.org/gesetze/BGB/1754.html

Vorsicht, es ist ungeklärt, was mit der Mutter ist. Er sprach von Patchworkfamilie. Es könnte sein, das der Vater die Adoption in einer anderen Ehe durchgeführt hat, als der, aus der die beiden älteren Kinder sind.

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