Bei Ableben des Kindesunterhalt zahlenden Vaters - muss Erbe weiter Kindesunterhalt zahlen?
Wenn Vater des Kindes, welches von ihm Kindesunterhalt erhalten hat, verstorben ist, muss dann der Alleinerbe, in diesem Fall testamentalisch die Witwe des Verstorbenen, den Kindesunterhalt weiter zahlen?
1 Antwort
Aus Deiner eigenen Frage wissen wir, dass der Nachlaß überschuldet ist. Dein Sohn hat das Erbe deshalb schon ausgeschlagen. Was meinst Du wohl, was die sonstigen gesetzlichen Erben dann wohl auch machen werden? Es bleibt also der Fiskus (Staat) als letzter Erbe übrig und der erbt keine Schulden.
Also:
"Lasst, die ihr eintretet, alle Hoffnung fahren!“ (Dante).